Hirte

Hirten betreuen die Kühe und Schweine der gesamten Dorfschaft auf der Gemeinweide oder den abgeernteten Stoppelfeldern. Ihr Dienstjahr beginnt mit dem Austrieb des Viehs etwa um Ostern und endet Michealis (29. September).

Sie gehören zur untersten dörflichen Schicht, ihre Stellung entspricht etwa der des dörflichen Gesindes. Im Gegensatz zum Gesinde sind die Hirten jedoch frei und haben zu Michaelis das Recht zu kündigen oder gekündigt zu werden bzw. abzuziehen.

Bei etwa 10 Bauernstellen pro Dorf kann eine Schweineherde leicht 60 bis 80 Tiere groß sein, eine Kuhherde sogar bis zu 100 und mehr.

Ihren Lebensunterhalt verdienen die Hirten ausschließlich im Sommer. Von den erworbenen Einkünften aus der Haltung der Kühe und Schweine müssen sie den ganzen Winter leben. Meist wohnen die Dorfhirten in speziellen Hirtenkaten, die die Dorfgemeinde errichtet hat und in der sie freie Unterkunft erhalten. Im Domanium muss der Bau eines solchen Katens vorher durch das Amt genehmigt werden - das Baumaterial wird dann kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Hirtenkaten befinden sich oft auf dem Anger des Dorfes oder auf anderem Gemeindeland. Nebeneinkünfte kommen eventuell von einem kleinen Ackerstück oder Gartenland.

Mit der Separation der Dorffeldmarken und beginnener Vererbpachtung um die Mitte des 19. Jahrhunderts werden die Hirtendienste überflüssig, da die Bauern ihr Vieh nun auf eigenes Weideland führen bzw. auch im Sommer die Stallfütterung mit den neuen Futterpflanzen Klee, Kartoffeln und Rüben durchführen. Oftmals werden die Hirtenkaten nun in Büdnereien oder Häuslereien umgewandelt oder zu Armenkaten umfunktioniert.