"Warnikenhagen ist folgendes befunden:"

Amtsbeschreibung des Klosteramtes Rühn 1654 und 1659    /13/

In der Amtsbeschreibung von 1654 bewohnt der Hüfner Jasper Mundt in Warnkenhagen ein Haus, eine Scheune wird nicht genannt ist aber wohl trotzdem vorhanden. Er besitzt nur zwei Ochsen, zahlt noch keine Steuern und nur 20 Schilling Hufenpacht. Wahrscheinlich ist er gerade erst auf seinen Hof zurückgekehrt, ein Jahr zuvor wird seine Stelle noch als wüst beschrieben. Seit dem letzten Hebungsregister aus dem Jahr 1635 ist der Hof für nahezu zwanzig Jahre unbesetzt geblieben. Da der Vorname Jasper in der Familie Mundt über nachweisbar fünf Generationen immer wieder vergeben wird, lässt sich nicht mit Sicherheit klären, ob der zurückgekehrte Bauer schon der Sohn oder noch der vor dem Krieg ansässige Vater ist. Wahrscheinlich aber ist der Jasper, der etwa 1637 seinen Hof verlässt der Vater dessen, der nach dem Krieg auf ihn zurückkehrt. Die Kinder des zurückkehrenden Jasper werden etwa im Zeitraum von 1640 bis 1650 geboren, er ist also ein noch recht junger Bauer und bei seiner Rückkehr ungefähr Mitte vierzig. Jasper Mundt ist in Warnkenhagen der letzte Bauer, der wieder auf seine Stelle kommt, mit ihm kehrt etwa zur gleichen Zeit noch der Kossat Drewes Timm zurück. Da ist das wüste Ackerland allerdings schon unter die Bauern und Kossaten aufgeteilt, die teilweise seit mehreren Jahren wieder im Dorf leben. Noch lange Zeit erhält Jasper Mundt als einziger kein zusätzliches Ackerland, Drewes Timm bekommt nach einigen Jahren wenigstens die Hälfte der wüsten Kossatenstelle Chim Timm.

1659 wird im Kloster Rühn wieder ein Amtsbuch erstellt. Jasper Mundt bewirtschaftet zu diesem Zeitpunkt eine halbe Hufe. Für diese entrichtet er 1 Gulden Nabede und 17 Schilling Königsbede an das Amt Bukow, nach Rühn zahlt er 1 Gulden 12 Schilling Pacht, 2 Schilling 6 Pfennig für einen Topf Flachs und ein Rauchhuhn. Noch immer erhält Chim von der Lühe auf Büttelkow und Pantzow im Amt Neubukow 4 Pfennig für einen Pachtanteil an der Hufe. Wie lange der Anteil noch an die Lühes bezahlt wird, lässt sich nicht nachvollziehen. Fast einhundert Jahre später geht der Landdrost Joachim von der Lühe auf seinem Gut Panzow in Konkurs. Er hatte auf seinen Felder als erster in Mecklenburg die Koppelwirtschaft eingeführt und sich offensichtlich finanziell übernommen.

Jasper Mundt leistet nun, wie alle Warnkenhäger Bauern, für das Amt Rühn wöchentlich einen Tag Viehdienste und einen Tag Handdienste auf dem Hof in Bischofshagen. Dieser wurde 1634 mitten im Dreißigjährigen Krieg eingerichtet und etwa seit diesem Jahr besteht wohl auch die Pflicht zum Frondienst. Der Schulze hat die Aufgabe, den Bauern und Kossaten den Hofdienst anzusagen. Die Warnkenhäger leisten wesentlich weniger als alle anderen Dörfer des Amtes, doch vormals haben diese Leute gar keine Dienste gethan, sondern es haben die Bauwleute dafür 16 Schilling Dienstgeldt nach Rühn gegeben. Doch Dienstgeldt ist ihnen nachgegeben. Die Bauern sind verpflichtet, Fuhren nach Wismar, Schwerin oder wohin man ihrer bedarff zu verrichten. Nach Bukow müssen die Warnkenhäger außerdem vier Tage Burgdienst zu Fuß tun, alß 2 Tage im Frühejahr und 2 Tage im Herbst.

In den folgenden Jahren taucht Jasper Mundt dann regelmäßig als Steuerzahler in Warnkenhagen auf. Sein Viehbestand vergrößert sich nur allmählich. 1668 zahlt Jasper Landbede für sich und seine Frau, drei Pferde, vier Häupter Rindvieh, zwei Schafe und ein Schwein. Jasper hat wahrscheinlich die vier Söhne Jasper, Hans, Peter und Johann - alle wohl geboren in den Jahren bevor er die Warnkenhäger Stelle wieder in Bewirtschaftung nimmt.


Die Familie Peter Mundt in Moltenow

In Moltenow bewirtschaftet der Halbhüfner Peter Mundt eine Dreiviertel Hufe. Ein älteres undatiertes Register nennt außerdem Marten Mundt auf einer halben Hufe. Peter Mundt zahlt folgende Abgaben an das Amt Rühn: 1 Gulden Bede, 9 Schilling Heuer vom Mönneken Land, 1 ½ Pfennig Schmalzzehnd, 6 Schilling für eine Gans, 2 Schilling 6 Pfennig für einen Topf Flachs, 1 Gulden für ein Lamm, 1 Rauchhuhn, 3 Gulden 18 Schilling für Zehnt Korn. Nach dem Bernitter Kirchenbuch werden dem Hauswirt Peter Mundt von 1660 bis 1668 die Söhne Hans, Peter und Johann sowie die Tochter Anna geboren.