Etwa zwei Jahre nachdem Adam Hinrich Milhahn von Groß Wokern nach Teterow zieht - im Jahr 1753 fertigt Chr. A. Reinhard einen Plan der Stadt Teterow an, der neben der Stadtanlage auch deutlich die Gärten und einen Teil der stadtnahen Feldmark zeigt. Die Größe der Stadt gibt er in der Umrundung mit 264 Ruten - etwa 1.200 Meter - und der Länge nach von Maricken Garten bis zur hohen Trinke mit 112 Ruten - etwa 500 Meter - an. In der Vergrößerung des Planes zeigt die Mouse die Namen der Teterower Straßen, Flurnamen und Wegbezeichnungen an. Teterow hat mit dem Rostocker und dem Malchiner Tor im Norden und Süden zwei wichtige Stadttore durch die der außerstädtische Verkehr abgewickelt wird. Westlich führt nur der Garten-Steig durch den Wall aus der Stadt hinaus, dieser Durchgang wird auch als das Gänsetor bezeichnet. In der östlichen Verlängerung der Knickhägerstraße geht der lange Garten-Steig in die Marickengärten. Vor dem südlich gelegenen Malchiner Tor sammeln sich der Malchinsche Damm und die Landwege nach Köthel, Grambzow, Teschow und Pampow. Hier führt auch ein Weg gegenüber dem Gertrudenfriedhof an der Lehmkuhle vorbei zur Richtstätte auf dem Galgenberg. Auf diesem Platz wird später um 1762 der Jüdische Friedhof angelegt. In einiger Entfernung vor dem nördlichen Rostocker Tor treffen sich die Straßen von Rostock und Güstrow. Von ihnen gehen die Wege nach Wokern, zum Hohen Holz, zur Bornmühle, nach Thürkow, Appelhagen und Roge ab. Der neue und der alte Kahnbach - auch Mühlbach, Mühlenbeeck oder Köthelscher Bach - werden im Westen der Stadt zum Mühlenteich aufgestaut. Die Bäche fließen in den Teterower See und können durch flache Prähme befahren werden. Vor dem Rostocker Tor stand einst St. Jürgen, jetzt wird es noch als Armenhaus genutzt, die Karte nennt außerdem den St. Jürgens Garten. Vor dem Malchiner Tor befand sich St. Gertrud, hier gibt es noch das gleichnamige Hospital und den Kirchhof vor dem Malchiner Tore. In nordöstlicher Richtung vor der Stadtmauer nah beim alten Kahnbach liegen mehrere Gerberhöfe des großen Schusteramtes und die alten Bleicherwiesen. In der Stadt selbst werden namentlich acht größere Straßen genannt. Von den Toren auf den Markt führen die Rostocker und die Malchinsche Straße. Die Straße nach dem Pferdemarckt verbindet den Markt mit dem östlich liegenden Pferdemarkt. Hinter der Kirche geht die Straß hinter der Kirch vom Kötheler Viertel zur Stadtmühle im Mühlenviertel. Auch die Gläser- und die Mühlenstraße führen am Markt vorbei vom Pferdemarkt im Osten zur Mühle im Westen Teterows. Die beiden Straßen verbinden auch das Bach- mit dem Mühlenviertel. Parallel dazu gibt es im Süden der Stadt den Straßenzug Knickhäger Straße und Köthelsche Straße, die die beiden ebenso genannten Stadtviertel miteinander verbinden. Neben diesen größeren Straßen gibt es noch die beiden Sackgassen Köthelsche Hörnung und der Gang nach der Mühle hinter Zillmers Haus, mehrere kleine Verbindungsgassen bleiben namenlos. Die heutige Große Bachstraße ist jetzt noch vom Neuen Kahnbach durchzogen. Er fließt quer durch das Bach- und das Mühlenviertel und speist den Mühlenbruch. An seinem Rand führt ein Gang oder eine Straße entlang. Die Mauerstraßen tragen die Namen der beiden Tore zu denen sie führen und den des Steiges, der durch die Marickengärten geht. Fast überall ist die Stadtmauer abgetragen, nur in Richtung des Mühlenbruches steht noch ein recht langer Teil der alten Stadtbefestigung. Zwischen ihm und der Kirche in der Nähe der Hirtenhäuser liegt in eine große Grundstücksparzelle unbebautes Land. Auf dieser Seite der Stadt ist auch der Wall noch vorhanden, ein kleiner Gartensteig führt durch ihn hindurch. Auch an der östlichen Stadtbegrenzung gibt es noch vereinzelt stehende Mauern. Stadtplätze sind der Markt mit Kirche, Rathaus und Justiz, der Pferdemarkt und der Platz an der Stadtmühle mit den Mühlengebäuden und den Hirtenhäusern. Kurz vor den schlimmsten Jahren des Dreißigjährigen Krieges überliefert 1624 ein Steuerregister in etwa die Größe der Stadt. In Teterow gibt es 95 volle Häuser, 66 halbe und 35 Buden - also insgesamt 196 Häuser. Zweihunderfünfzig Jahre später sind es mehr als das Dreifache. Die meisten Vollerben wohnen im Knickhäger Viertel, allerdings dicht gefolgt vom Mühlen- und Kötheler Viertel. In diesen drei Vierteln stehen auch die wenigsten Buden. Im Bachviertel scheint der ärmere Teil der Bevölkerung zu wohnen - hier gibt es die wenigsten vollen Häuser und die meisten Buden. Doch in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges sind in Teterow fast alle Häuser abgebrannt. Am ersten Tag des Monats Mai 1634 war in der Stadt eine Feuersbrunst entstanden, die in ganz wenigen Stunden bei nahe drey theile des Städtleins gantz Jammerlig und erbermlich eingeeschert undt verbrandt hatte. Während der weiteren Kriegsereignisse werden den Einwohnern zudem alle Vorräte abgenommen, sie sterben hungers und jammers. Die Stadt wird von Tag zu Tag lediger und wüster, da sich viele Einwohner in ihrer Not auff die Dörffer unter frembde Herrschaft begeben, um so den Steuereintreibern zu entgehen. Teterow bittet den Herzog deshalb um die Befreiung von jeglicher Kontribution. Nach dem Dreißigjährigen Krieg leben in Teterow von ursprünglich etwa sechshundert Einwohnern zur Zeit des Kaiserbederegisters 1496 nur noch dreihundert Personen. Das Gemeinwesen in der Stadt liegt sehr darnieder. Straßen, Gassen und Marktplatz sind durch den Unrat des Viehs verschmutzt, die Teterower führen ihre Tiere nachts auf den Friedhof und kümmern sich nicht um die Reinigung vor ihren Haustüren. Oftmals wird aller Abfall in den Graben geworfen, darin das Wasser durch die Statt von der Mühlen fließen tut. Dadurch wird der Abfluss der Mühle stark behindert und die Stadt droht nun bei all diesen Vergehen fünf Reichstaler Strafe an. Nur elf Jahre später und wiederum am ersten Mai bricht um vier Uhr nachmittags, als die meisten Teterower auf dem Felde bei ihrem Ackerbau sind, erneut ein Großbrand aus. Das Feuer beginnt in der Malchinschen Straße auf Hans Burmeisters und Frantz Lützowen aneinandergebauten Stellen. In kurzer Zeit legt es die Malchinsche Straße, den halben Markt und die Gasse nach dem Pferdemarkt zu glühenden Kohlen. Als alle Häuser und der Vorrat niedergebrannt sind, dreht der Wind plötzlich von Osten nach Westen und äschert auch das benachbarte Mühlenviertel ein. Nur die Gotteshäuser - Kirche und Schule - bleiben stehen. Die Einwohner sehen diesen Brand als Strafe ihrer vielfältigen begangenen Missethat Übertretung. Seit Februar 1659 ist die Teterower Bornmühle an den Meister Peter Stolte verpachtet. Er hat sie auf herzoglichem Grund und Boden gantz neu hingebauet. Aber die Zeiten sind schlecht und der Müller arbeitet dreizehn Jahre später zusätzlich als Zimmermann. Doch auch hier verdient er so wenig, dass er nicht den Lohn seiner Knechte bezahlen kann. Stolte hatte sich mit dem Bau der Mühle in Schulden gestürzt, doch sind ihr für ein einträgliches Geschäft nicht genügend Mahlgäste zugelegt und die noch zur Mahl geleget kommen oft nicht. Für die jährliche Pacht muss er jedes Mal all sein Vieh verkaufen, aber nun hat er sich auch damit verrechnet, so dass ihm nichts mehr geblieben ist, ein Stücke brodt zu erwerben. Stolte bittet das Amt darum, die übliche Geldpacht wieder wie von alters her in Korn bezahlen zu dürfen und die Mahlgäste zu verpflichten, wirklich in seiner Mühle zu mahlen. Im September 1689 wendet sich der Bürgermeister Jochim Schmidt mit der Klage an den Herzog, dass das öffentliche Herbergswesen der Stadt seit dem letzten Kriege sehr daniederliege. Immer mehr Wirtshäuser maßen sich selbständig eine Wirtschafft wider Stadtgebrauch an und weigern sich, vor allem Arme und geringe Leute aufzunehmen. So war es in der letzten Zeit beispielsweise zwei Schlachtern geschehen, denen Quartier verweigert wurde, obgleich sie angaben, dass sie sowohl in der herzoglichen Residenz als auch bei anderen Bekannten keine Unterkunft mehr gefunden hätten. Auch dem Sohn des Herrn Präpositus aus Malchin wurde von den Wirtshäusern eine Herberge versagt, bis er schließlich bei einem Ratsangehörigen Platz für die Nacht fand. Pastoren und kranke Leute sind gezwungen, ihren Wein von Malchin oder Güstrow holen zu lassen, weil es seit dem Niederfall des Rathauses keinen Ratskeller mehr gibt. So möchte die Stadt das Rathaus gerne wieder aufbauen und eine kleine Wirtschaft darin einrichten, damit alle Reisenden, Arme, Vertriebene und Handwerksburschen ohne Probleme Aufnahme finden. Als Peter Stolte und seine Frau 1694 mit Hinterlassung von sieben teilweise noch kleinen Kindern sterben, überliefert ein Inventarium den schlechten Zustand der Mühlengebäude. Das Haus des Müllers ist von sieben Gebindt, seine Sohlen sind ganz verfault, das Dach untüchtig, der Giebel beim Wasserrad muss abgerissen und neu gebaut werden. Auch das Wasserrad taugt nichts mehr, einzig Mühlenbrett und Welle sind noch in gutem Stande. Im Wohnhaus befinden sich eine Stube und fünf Kammern, auf der Diele liegt die Küche ohne Schornstein. Die Stube und drei der Kammern haben Fenster, in der Stube steht auch ein Kachelofen, die Türen sind aus Eichen- oder Tannenholz. Eine kleine Kammer auf der Diele wird als wüst ohne Tür und Fenster beschrieben. Zum Gehöft gehören noch eine acht Gebindt lange Scheune mit einer guten doppelten Tür und ein Kuhstall beim Haus mit schlechten Türen. Die Mühle pachtet nun Andreas Warneke, er heiratet auch eine Stoltesche Tochter. Der Nachlass des Vaters - die wenigen Möbel, Hausgerät, Vieh und Fahrnis werden unter alle Kinder aufgeteilt. Doch der Wert der Mühle, den die Beamten mit nur etwas mehr als dreihundert Reichstalern einschätzen, bleibt zunächst ungeteilt. Darüber beschweren sich nun einige Jahre später die anderen Stolteschen Nachkommen, da sie befürchten, dass Warneke nicht bereit ist, ihnen einen Anteil auszuzahlen. Warneke ist der Meinung, dass das Amt ihm die Mühle übertragen habe, und die Geschwister seiner Frau kein Erbrecht an den ehemaligen Baukosten besitzen.
Am 18. August 1700 vernichtet ein Großbrand die gesamte nördliche Hälfte der Stadt. Nur die Kirche, das Stadttor und einige kleinere Häuser bleiben stehen. Im Kirchenbuch findet sich der kurze Eintrag den 18. Augusti ist leider der große Brand allhie gewesen. Die Stadtbrände werden vor allem dadurch begünstigt, dass die meisten Häuser noch in Fachwerk errichtet und mit Stroh gedeckt sind. Außerdem ist die Stadt sehr eng bebaut, so dass das Feuer schnell auf Nachbargebäude übergreifen kann. Besonders verheerend ist, dass im August gerade fast alles Korn eingesammelt gewesen und die Bürger dadurch zum Teil nun bettelarm sind, denn die Scheunen befinden sich noch innerhalb der Stadt. Noch sechs Jahre später schreiben Bürgerschaft und Rat in einem Brief an den Herzog, dass sie das große Unglück gehabt haben und vom Allerhöchsten für ihre Sünden mit einer großen Feuersbrunst bestraft wurden, da fast unsere gantze Stadt in Feuer auffgegangen. Nun bittet Teterow darum, zum Schuldenabtrag vierzig Eichen aus ihrer Hölzung verkaufen zu dürfen. Die Bäume stehen auf der Horst und können zur Mast nicht mehr genutzt werden, da sie wegen ihrer Alters bald niederfallen werden. Die Horst ist ein kleines Waldstück im Großen Langen Bruch. Der Herzog schickt seine Beamten zur Begutachtung in die Eichenhölzung. Auch sie stellen fest, dass die Eichen bereits alt sind und es der Stadt zum Nutzen sein würde, wenn sie verkauft werden könnten. In der Horst stehen noch eine ganze Menge junger Buchen und Eichen, die durch den Abgang der alten Bäume besser wachsen könnten. So darf Teterow die Eichen verkaufen und seinen großen Schuldenberg etwas verringern. Noch fünfundzwanzig Jahre nach dem Brand ist der Teterower Wald nur sehr dünn bestanden. Um die Hölzung zu schonen, wird künftig allen Einwohnern verboten, Ziegen zu halten, damit sie die jungen nachwachsenden Kiefern und Weiden nicht verderben. Auch die Stadtmauer ist zu dieser Zeit bereits sehr verfallen. Zwei Jahre nach dem Brand meldet der Stadtvoigt Johann Eichler, dass die Fundamente eines Schwibbogens in der niedergefallen Ringkmauer, unter dem der Mühlenbach entlangfließt, so instabil sind, dass er einzustürzen droht. Sollte der Bogen wirklich umfallen, so würde die Mühle in Stau geraten und die Stadt an der niedrigen Seite des Baches überschwemmen. Er rät darum, das Fundament des Bogens so schnell wie möglich auszubessern. Wenig später fordert der Herzog die Stadt wohl auf, die Mauer insgesamt wieder instand zu setzen. Der Rat rechtfertigt sich in einem Schreiben, dass die Ausbesserung momentan nicht möglich ist, da Heu und Korn Erndte anstehen und außerdem die Mittel fehlen. Als Beweis dafür führt die Stadt an, dass selbst das Rathaus zwar gerichtet und zum Teil unter Dach gebracht ist, der völlige Ausbau aber nicht erfolgen kann, so das es einen jeden Durchpassiernden nur zum Spectacel ist und von selbst wieder verfallen und verderben muss. An der alten Stadtmauer sind zudem die meisten großen Fundamentsteine im Graben oder im Morast seit unerdenklichen Jahren verschwunden, so dass die Stadt unmöglich in der Lage ist, die Mauer in der geforderten Mannshöhe wieder aufzurichten. 1702 beklagen die Pastoren Felix Fidler und Jacob Brasch, dass die Teterower Einwohner nach dem Großen Stadtbrand fast treuloß geworden sind. Sie möchten nicht ungestraft geschehen lassen, dass der große Gott solche Undankbarkeit und mutwillige Verderbung seines Segens täglich mitansehen muss. Die Bürger treiben ihre Schweine, Gänse und Kälber ohne Hirten auf den Stadtwall und in die Wiesen, so dass sie großen Schaden anrichten. Jeder tut mutwillig, was er will und respektiert weder den Rat noch andere Einwohner. Erst vor wenigen Tagen war ein alter armer Mann namens Jochim Schmidt gantz grausam und erbermlich auff dem Felde tractiret und fast zu Tode geschlagen worden. Die Stadt Teterow beklagt zu dieser Zeit, dass sie kein Gefängnis hat, worin sie die Missetäter verwahren kann, biß sie zu gebührender Straffe gezogen werden. Der Rat beantragt den Bau, damit die Delinquenten den rechten nach bestrafft werden können. Pastor Fidler trägt auch einen heftigen Streit mit dem Schmied Hans Wundermann aus, der bis vor das herzogliche Amt getragen wird. Er beklagt, dass er mit seinen Nachbarn in ständigem Zank lebe, dass er schlemme, dämmerte und wie ein wilder Mensch in der Stadt umher lief. Fidler droht Wundermann Kirchenbuße an, da er ihn für einen unbändigen Menschen hält, der weder Prediger noch Obrigkeit noch gemeine Stattordnung etwas fraget, sondern immer mit dem Kopfe hindurch will. Außerdem hatte der Pastor gerüchteweise gehört, dass Wundermann nach Lübeck reisen wolle, um katholisch zu werden. Seine Mutter, die schon viele Tränen um ihn vergossen hatte, die er eine Hure gescholten und die ihm so vielfaltig Gottes Straffe und Rache gewünschet, schreibt nun allerdings in ihrer Einfalt eine Fürsprache. Auch andere Nachbarn, so Christian Windelband, Adam Boldenwahn, Johann Baumert und Christian Warnecke bezeugen, dass Wundermann sein Schmiedehandwerk mit allem Fleiß betreibt, sich und seine Frau ehrlich ernährt, nicht mehr verzehrt, als es die Notdurft erfordert und mit seinen Nachbarn und jedermann freundlich lebt. Wundermann wirft dem Pastor vor, dass er und seine Frau sich so über die angedrohte Kirchenbuße geärgert hätten, dass ihr Kind darüber den Todt an den Hals bekam. Fidler setzt dem jedoch entgegen, dass das Kind von seiner Wärterin so viel unfreifes Obst zu essen bekam, dass es hernach am roten Kopfgang starb und überhaupt kein Zusammenhang mit der Kirchenbuße besteht. Im gleichen Jahr schaltet sich Pastor Felix Fidler in eine Auseinandersetzung ein, die die Bäcker der Stadt mit dem Kirchenvorsteher und Ratsverwandten Christian Geist austragen. Da er besseres Brot als die meisten anderen Bäcker backt, behindern sie aus Neid und Missgunst seinen Verkaufsstand an den gewöhnlichen Markttagen, indem sie verbreiten, dass Geist nicht rechtmäßig als Bäcker ausgebildet sei. Fidler räumt zwar ein, dass das in gewisser Weise stimme, denn Geist wurde während seiner Lehrlingszeit in Güstrow von seiner verlähmten Mutter wieder nach Hause gerufen, damit er nebst seinem älteren Bruder, sie und ihre kleinen Kinder mit Backen und ein wenig Ackerwerck ernehren möchte. Das sei jedoch bisher überhaupt kein Problem gewesen, da Teterow und auch alle anderen kleinen Städte kein Bäckeramt haben, sonder ein jeder backen mügen wer auch gewollt. Fidler weist in seiner Fürsprache auch darauf hin, dass Christian Geist in den vergangenen schweren und teuren Jahren aus eigenem Antrieb sehr weit über Land gefahren war, um Korn anzuschaffen, damit die Teterower Einwohner nicht Hunger und Not leiden müssen. Zu seinen Verdiensten zählt auch, dass er nach dem großen Stadtbrand als einziger sofort Brot, Bier und andere Lebensmittel organisiert hatte. Erst zwei Jahre nach dieser Auseinandersetzung bitten die Teterower Bäcker um die Ausstellung eines Amtsprivilegs. In das neu gegründete Amt werden nur eheliche Kinder aufgenommen, sie müssen gut beleumdet sein und einen Lehrbrief vorweisen. Der Anwärter soll zwei Jahre bei einem Meister dienen und in dieser Zeit drei Eschungen tun. Meistersöhne oder derjenige, der eine Meistertochter oder Witwe heiratet, wird jedoch schneller aufgenommen, denn er kann alle Eschungen auf einmal machen. Danach muss er im Haus eines Altermannes Wegken, Schönrogken, Semmeln auch ander gewöhnlich Brodt backen. Wird er für gut befunden, kann er als Meister zugelassen werden und das Amt bekommt eine Tonne Bier. Ist er aber untüchtig, soll ihm geraten werden, dass er sein Handwerk besser lasse. Bei der Aufnahme erhält das Bäckeramt zwölf Gulden, eine halbe Tonne Bier und ein Gericht Eßen. Will ein Bäckermeister in der Stadt einen Lehrknecht annehmen, so muss er sich Bürgen besorgen. Die Lehre dauert zwei Jahre. Wenn im Sommer oder Herbst nicht genügend Wasser vorhanden ist, erhalten die Bäcker Vorrecht beim Mahlen, damit es keinen Mangel an Brot gibt. Der Müller ist verpflichtet, den Bäckern gutes Mehl zu liefern. Die Amtsbäcker dürfen die öffentlichen Jahrmärkte in Malchin, Neukalen, Gnoien und Laage frei und ungehindert beliefern. Es wird ihnen jedoch verboten, Weißbrot in den umliegenden Dörfern zu backen und zum Verkauf anzubieten. Krüger, die Weißbrot benötigen, sind verpflichtet, dieses bei den Teterower Amtsbäckern kaufen. Wenige Jahre nach Gründung des Amtes einigen sich die Bäcker darauf, zwei Tage in der Woche alß des Mittwochens und Freitages das haußbacken zu unterlassen, denn an diesen beiden Tagen wird in der Kirche gepredigt und die Leute sollen nicht vom Gottesdienst abgehalten werden. Außerdem ist es günstig, wenn die Stadt zu dieser Zeit die Möglichkeit hat, Dinge ausrufen zu lassen. Doch nur wenige halten sich an die Absprache und die Älterleute des Bäckeramtes bitten um eine allgemein verbindliche Verordnung. Immer wieder gibt es auch Streit wegen angeblich übergewichtig gebackenem Brot, so zum Beispiel mit den beiden Bäckermeistern Hans Wundermann und Jörs. Der Rat ist jedoch der Ansicht, dass es große Sünde und vor Gott und der Welt nicht zu verantworten sei, wenn derjenige so der Armuth gutes thut darum sollte bestraffet werden.
Das Beichtkinderverzeichnis von 1704 nennt in Teterow noch immer die beiden Pastoren Felix Fiedler und Jacob Brasch. Fiedler ist schon seit 1661 Pastor, Brasch erst seit 1702. Fünf Jahre zuvor hatte Felix Fiedler eine Anzahl Äcker und Gärten auf dem Fliederkamp vor dem Rostocker Tor zum Besten armer Schulkinder gestiftet. Der Fliederkamp ist ein Ackerstück, das zwischen dem Mühlenbruch und der Langen Wiese östlich der Bornmühle liegt. Aus den Pachterlösen soll nach seinem Willen eine Unterstützung für arme Schüler ausgegeben werden. Verwaltet wird die Stiftung durch die Bürgermeister und Pastoren der Stadt Teterow. Diese Stiftung ist die Keimzelle für den sehr viel später entstehenden Schulcamp. Felix Fiedler bewohnt in den ersten zwölf Jahren seiner Pastorenschaft die zweite Teterower Pfarrstelle in der Predigerstraße. Aus dem Beginn seiner Amtszeit ist eine genauere Beschreibung dieses zweiten Pfarrgehöftes überliefert. Auf den schmalen Vorhof führt ein Torweg mit Pforte. Das Pfarrhaus ist in schlechtem baufälligen Zustand und muss dringend ausgebessert werden. Ein bey der Wohnstube gemachtes Zimmer ist 1661 neu erbaut, von zwei Gebind, aus guten Eichen- und Stenderwerk, ist zwar geklehmt aber nicht gedecket und gekalkt. Die Scheune ist fünf Gebind groß, in ihr befinden sich ein Pferdestall und eine Knechtskammer. Auf dem Gelände gibt es noch einen vier Gebind großen Stall und einen kleinen Stall, der dachlos ist. Hinter der Scheune liegt ein Garten, die Zäune um das Pfarrgehöft müssen die eingepfarrten Dörfer im Stande halten. Kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg war die Wehdem ganz wüst und unbewohnt. Offen und dachlos stand das Pfarrhaus, die Wände waren zumeist ausgeschlagen und die Fenster und Türen verschwunden. Auch von der Scheune standen nur noch Ständer und Holzwerk. Auch die erste Pfarrstelle in der heutigen Schulstraße - damals Straße bei der Kirche - wird gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges genauer beschrieben. Sie wird zu dieser Zeit von Pastor Caspar Mester bewohnt, ehe sie dann 1673 Felix Fiedler und nach seinem Tod 1705 Jacob Brasch beziehen. Das Pfarrhaus ist zu Mesters Zeiten an der ostwärts gelegenen Seite ganz versackt, auch das Dach ist an vielen Stellen undicht, so zum Beispiel über der kleinen Stube. Im Haus befindet sich neben der Eingangstür auf der linken Seite auch eine Steuerstube. Auf dem Gehöft steht noch eine Scheune und eine ehemalige Gastkammer, die jetzt zum Stall umgebaut wird. Immerhin kann hier zu dieser Zeit aber ein Pfarrer wohnen, während das andere Gehöft lange Zeit wüst ist. In der Teterower Kirche wird am Sonntag drei Mal gepredigt, in der Woche zwei Mal am Mittwoch und Freitag. Das Abendmahl an jedem Sonntag besuchen etwa sechzehn bis zwanzig Personen. Die Gelder für die Kirchenökonomie kommen vor allem aus den alten Vikariengeldern, der St. Marien und St. Gertruden Kapelle und den Kalands Hebungen aus katholischer Zeit. Die Marienkapelle war wahrscheinlich kurz nach 1564 abgebrochen worden, denn ein Kirchenvisitationsprotokoll aus diesem Jahr erwähnt, dass ihre Dach- und Mauersteine, und auch die zweier abgerissener Türme aus der Stadtmauer, für die Ausbesserung der Kirche verwendet werden sollen. Das noch brauchbare Holz wird für das Prädikantenhaus, die Schule, die Kirche und das Hospital verwendet. Zur gleichen Zeit verschwindet wohl auch die Gertrudenkapelle, denn ihre Steine werden im neuen Predigerhaus und dessen Scheune auf der zweiten Teterower Pfarrstelle in der Predigerstraße verbaut. Außerdem gehören zur Pfarre zehn Haken Hufen, kleinere Anteile an Häusern, Äckern und Gärten und seit 1565 dreihundert Reichstaler Kapital aus der Stadt Rostock. Die Zinsen werden aber seit langem nur sehr schlecht bezahlt. Eine Zeitlang wurden die Kirchengelder durch einen Ökonomen verwaltet, nun ist diese Arbeit den beiden Predigern anvertraut worden. Sie sollen jährlich für ihren Dienst 96 Reichstaler und 3 Schilling erhalten, haben aber Zeit des großen Brandes in 4 Jahren wenig bekommen. Die Kirche unterhält auch einen Kantor, einen Organisten und einen Bälgentreter, sie ist außerdem verantwortlich für die bauliche Erhaltung von Pfarrhaus und Schule. /13/ Am 5. August des Jahres 1707 - nur wenige Jahre nach dem Brand, von dem die Stadt sich noch nicht erholt hat - wird Teterow von einem schweren Gewitter heimgesucht. Der starke Hagel vernichtet fast alles Sommerkorn und an zwei Stellen auch einen großen Teil des Winterkorns. Alles ist gantz in den Grund zerschlagen und verderbt worden. Die Teterower klagen, dass ihr Feld leider ohne gebrauchung ihrer Sensen zu einer kahlen Stoppel geworden ist. Doch der Herzog will der Stadt nicht die Landescontribution erlassen, obwohl anderen weit weniger Betroffenen auf diese Weise geholfen wurde. Zur Begutachtung der Schäden werden Landrat Bassewitz und Capitain Oldenborg nach Teterow gesandt. Schließlich werden der Stadt die Steuern erlassen. Ein Register nennt bei einem Großteil der Einwohner Schäden an Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Linsen, Wicken, Bohnen und Erbsen. Außerdem sind viele Gartenfrüchte zerstört und Fenster eingeschlagen. Im gleichen Jahr möchte Teterow dem Kunstpfeiffer Ernst Wilhelm Asche das Privileg erteilen, dass er in der Stadt an Sonn- und Festtagen, auch in der dortigen Stadt Kirche eingepfarrten Dörffern bei Hochzeiten, Gastmahlen und anderen Zusammenkünften mit seiner Musik aufwarten darf. Bis zum großen Stadtbrand hatte es in Teterow einen Kunstpfeiffer gegeben, der danach jedoch keine Wohnung mehr fand und folglich seinen Dienst quittieren musste. Während dieser Zeit hatte der Güstrower Stadtmusikant Conrad Walter in Teterow mit aufgewartet. Zwar spielte Walter anfangs nicht allein bey hohen Fest sondern auch dan und wann auff einigen Sonntags unseren Gottesdienst, doch in der letzten Zeit war es immer weniger geworden und teilweise nur noch zweimal geschehen. Walter versucht nun seinerseits gegen die Erteilung des Privilegs vorzugehen. Der Streit eskaliert und führt dazu, dass das fürstliche Amt Güstrow die Instrumente des Kunstpfeiffers beschlagnahmt. Genannt werden unter anderen zwei Violen mit Bogen, eine Stockviole ohne Bogen, eine Trompete ohne Mundstück, eine Posaune und zwei große Flöten mit Lederfutter. Im Frühjahr 1714 bittet der nachfolgende Müller auf der Bornmühle Adam Ernst das Amt darum, wieder in den Besitz der Mühle zu gelangen. Auch Ernst ist offensichtlich ein Schwiegersohn des ersten Bornmüllers Peter Stolte. Die damals ruinierte Mühle war ihm einige Jahre zuvor erblich verkauft worden. Dazu hatte er sich von dem Güstrower Kupferschmied Christoff Richter Geld geborgt. Wegen der schlechten Zeiten und Kriegsunruhen war es ihm jedoch nicht gelungen, die Schulden zurückzuzahlen. Daraufhin muss Ernst sein Erbrecht zurückgeben und die Mühle mit all seinem Hausgerät, seiner Frau und sieben kleinen Kindern verlassen. Das Amt ist nicht bereit, die Mühle zurückzugeben, da Ernst nicht wie versprochen die Gebäude repariert und die Teiche gepflegt hatte. Noch immer ist die Bornmühle also in einem ruinierten Zustand. Außerdem wird sie seit April des vergangenen Jahres bereits von Hinrich Stolte betrieben, der ebenso wie seine beiden Vorgänger noch ein Erbe des alten Müllers Peter Stolte ist. Empfohlen hatte ihn sein Schwager, der Teterower Stadtmüller Claus Christoph Broemse. Hinrich Stolte zahlt zweiundvierzig Reichstaler Pacht zu den gewöhnlichen vier Terminen, das Matten und Mahlgeld bleibt wie ehedem geregelt. Das Amt schießt die Kosten für die Reparatur der ziemlich verfallenen Mühle vor. Stolte muss den Born und die Quellen, woraus die Mühle das Wasser hat, auf eigene Kosten pflegen. Die Mahlgäste sind verpflichtet, ihm, wenn es nötig ist, Handdienste zu leisten. Eine neben der Bornmühle gelegene Koppel, die bisher nur gepachtet war, kann Stolte nun zu Erbrecht nutzen. Vor Schäden wegen der Hütung auf dem Teterowschen Felde soll der Müller so gut es geht geschützt werden. Während des Großen Nordischen Krieges rückt am 16. April 1716 in Teterow ein Kommando unter Major Riebeck mit etwa dreihundert Pferden und Soldaten ein. Wenig später klagt Jochim Burmeister auf Entschädigung für erlittene Schäden, da er angeblich während des Einmarsches die stärkste Last zu tragen hatte. Ihm werden fünf Wagenräder abgenommen, die Soldaten stechen vier Schweine tot und schlagen ein Loch in die Mauer seines Hauses, damit sie gebührlich Auß und Eingänge zur Stadt haben. Der Rat wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe des Jochim Burmeister. Fast jeder in der Stadt hat in dieser Zeit Einquartierung von zwei bis vier Soldaten, die er nach ihrem Begehren verpflegen muss. Die Gemeinen hätten sich dort einquartiert, wo es ihnen am besten gefiel. Die beiden Oberkommandierenden Major Riebeck und Rittmeister Schaudert wohnten bei den Bürgern Sebastian Umnius und Herrn B. Goldenbagen. Allerdings gesteht der Rat ein, dass Riebeck die Hauptwache des Kommandos in das Haus des Christian Warneke gelegt hatte, welches Burmeister samt dem dazugehörigen Ackerwerk damals pachtweise nutzte. Trotzdem haben auch andere am Markt gelegene Häuser genauso schwer gelitten, zumal einige Reiter Fourage und Verpflegung aus ihren Quartieren mit auf die Hauptwache nahmen. Im Oktober des gleichen Jahres übernimmt der Müller Claus Christoph Broemse die Teterower Stadtmühle, die er vorher schon einige Jahre gepachtet hatte, in Erbpacht. Stadtmüller Broemse nimmt etwas mehr als 205 Scheffel Metzenkorn ein. Von nun an zahlt er für seine Mühle 120 Taler Pacht, das Erbstandsgeld beträgt 240 Taler, für die Gebäude 263 Taler. Aus diesem Anlass schätzt der Steuereinnehmer Jahn den Kornbedarf der Stadt. In Teterow leben zu diesem Zeitpunkt zweihundertsieben Familien. Sie verbrauchen 278 Drömt Rocken Brodtkorn, nur 31 Drömt Weizen, 228 Drömt Malz, 49 Drömt Schrotkorn, 13 Drömt Futterschrot und 17 Drömt Grützkorn. Die Geistlichkeit, die frey mahlet und keine Metzen geben braucht, konsumiert 23 Drömt 3 Scheffel Roggen zum Brodt, 2 Drömt Weizen, 14 Drömt 11 Scheffel Malz, 2 Drömt 1 Scheffel Futterschrot und 2 Drömt 9 Scheffel Grützkorn. Das sind insgesamt fast achttausend Scheffel Korn. Interessant ist der Kornverbrauch im Vergleich mit einem ähnlichen Verzeichnis aus dem Jahr 1848. Teterows Einwohnerschaft hat sich jetzt - einhundertdreißig Jahre später - mehr als verdoppelt. In etwa gleichen Maße ist der Verbrauch von Roggen, Schrot und Grützkorn gestiegen, der von Weizen hat sich nun verzehnfacht, dagegen ging der von Malz um mehr als ein Drittel zurück. Es wird also wesentlich häufiger mit Weizenmehl gebacken, zum Eigenverbrauch gebraut wird aber offensichtlich immer weniger. Das meiste Korn wird von August bis April vermahlen. Gegen Ende des Jahres 1718 äußern sich die Tuchmacher Teterows zur eventuellen Neueinrichtung eines Amtes in der Stadt. Alte plattdeutsch geschriebene Bücher legen Zeugnis davon ab, dass es vor einigen hundert Jahren gegründet wurde und noch bis 1646, dem Jahr der großen Pest, bestanden hat. Dem mündlichen Vorschlag des Rates zur Neueinrichtung waren jedoch keine Taten gefolgt, auch hatte man die Tuchmachermeister offensichtlich aus der Entscheidung herausgehalten. Diese geben nun zu bedenken, dass sie bei Gründung eines Amtes auch eine Walkmühle bauen müssten. Am 5. August 1722 fallen innerhalb von nur zwei Stunden einhundertfünf Wohnhäuser im südlichen Teil der Stadt einem Großfeuer zum Opfer. Schon wieder sind zwei Drittel Teterows, Scheunen und Ställe in Schutt und Asche gelegt. Jetzt sind es vor allem auch wohlhabende Bürger, die gänzlich ruiniert werden. Sogar der Pfarrer in Belitz erwähnt im Kirchenbuch, dass den 4. August in der Nacht gegen den 5. die Stadt Teterow biß auf den dritten Teil aus- und abgebranndt ist, die Kirche, Pfarrhaus, Pfarrwohnung und Schule aber noch stehen geblieben sind. Bis an das Rathaus heran sind alle Häuser dem Erdboden gleich gemacht. Die Einwohner verlieren ihr gesamtes Inventar, so Möbel, Vorräte und angeschaffte Waaren. Die Stadt bittet in mehreren Briefen an den Herzog um Unterstützung bei der Beschaffung von etwa fünfhundert Eichen Bauholz aus den Wäldern rund um Güstrow. Es fehlen auch Steine und Ziegel. Im Juni des darauffolgenden Jahres schildert Bürger und Brauer Christoffer Jehse aus der Malchiner Straße, dass die Flammen sein Haus und Hoff mit dem ehrsten ergriffen und in die Asche gelegt. Seitdem befindet er sich in großen Schwierigkeiten und muss mit seiner Familie bei anderen Leuten kümmerlich hausen. Nun will er nicht mehr länger still halten, und sollte er auch gänzlich ruiniert werden, so ist er doch gewillt, sein Haus wieder aufzubauen. Da seine Stelle aber mit acht Metern in der Breite nur sehr klein ist und die Stadt beim Wiederaufbau verlangt, dass noch einige Fuß abgetreten werden müssen, so ist es ihm nicht möglich, auf einem derart kleinen Hausgrundstück einige Nahrung zu treiben. Er ärgert sich auch darüber, dass seinem Nachbarn Jochim Boldewahn nichts abgenommen wurde. Nun bittet Jehse die Stadt darum, ihm bei der Suche nach einem Hausplatz in der Malchinschen Straße behilflich zu sein. Lange Zeit kommt keine Antwort. Doch in der Zwischenzeit hat Meister Emmerlich die wüste Jehsesche Stelle an sich gezogen, üm eine Buhde drauff zu setzen und diese zu vermieten. Emmerlich selbst hat sein eigenes Haus auf einer ansehnlichen Stelle am Markt bauen lassen. Jehse ist empört. Als Konsequenz aus den häufigen Teterower Bränden fordert der Herzog, möglichst alle Scheunen außerhalb der Stadt zu bauen. Der Magistrat sieht sich jedoch nicht in der Lage, so viel Schruen deren allhier nicht wenig sind vor der hand wegzuschaffen. Den Leuten fehlt es an Baumaterialien, an Zugvieh, ja sogar an Brot. Nach dem großen Brand wurden sie vom Viehsterben heimgesucht und die Wintersaat konnte nur kümmerlich bestellt werden. Nur wenig später begann der Siebenjährige Krieg und die Teterower mussten den dänischen Truppen Fourage nach Wismar liefern - einen so weiten und höchst bösen Weg. Die gesamte Stadt leidet unter Geldmangel und kann unmöglich die nötigen Baumaterialien beschaffen. 1726 ordnet die in Mecklenburg regierende kaiserliche Kommission eine Vermessung der Städte und ihrer Feldmarken an. Die Messungen übernehmen ein Jahr später hannoversche Feldvermesser. Jede Stadt erhält anschließend ein Exemplar der Kartierung und eine Übersicht zu den Inhabern der einzelnen Feldstücke. Die zu den Karten gehörenden Grundbesitzerlisten nennen detailliert jeden Besitzer von Ackerflurstücken. In Teterow sind zu dieser Zeit die Herren Goldenbagen und Bauert Bürgermeister, als Senatoren werden die Herren Cruse, Jahn, Stockmar und Ficke genannt. Neben der Stadtkämmerei haben auch die Pfarre, die Kirchenökonomie, das Hospital St. Jürgen und die Armenbude Anteile an der Feldmark. Das Ackerland haben die Teterower Bürger pachtweise in cultur. Namentlich genannt werden 243 Stadtbürger, das sind etwas mehr als die 207 Familien, die zehn Jahre zuvor in Teterow leben, wobei nicht jedem Landbesitzer auch zwangsläufig eine Familie zugeordnet sein muss. Geringe Anteile an der Teterower Feldmark haben auch Serrahn, Wokern, Porstorff und Thürkow, die Klabersche Kirche, die Stadt Malchin, aber auch die Teterower Schützengilde, das Schusteramt, der Bornmüller und der Köthelsche Müller. Die Teterower Feldmark wird durchschnitten vom Köthelschen Bach und den beiden Landwegen nach Rostock und Malchin. Der Köthelsche Bach ist umgeben von Wiesen und Brüchen. Im Südwesten der Stadt liegen an beiden Bachufern das Mühlen- und das Stubbenbruch, im Nordosten reichen die Koppel-, Bullen-, Kuh- und Kampwiese bis an den Teterower See. Der Bach treibt auf der Teterower Feldmark die Bornmühle und die Stadtmühle. Die Bornmühle liegt fast einen Kilometer außerhalb der Stadt etwa zweihundert Meter hinter der Stelle, an der sich der Köthelsche Bach südwestlich der Stadt teilt. Die Mühle liegt an seinem nördlichen Arm. Auf der Karte sind zwei Mühlengebäude zu erkennen, die im rechten Winkel zueinander stehen, wohl Mühlenhaus und Scheune. Am Westgiebel des Wohn- und Mühlengebäudes befindet sich das Mühlrad, dahinter ist der Bach zum Mühlenteich aufgestaut. Hinter dem Gehöft liegen die langgezogene Fürstliche Hütung zur Mühle und die Röselandswiese, daneben das große Stubbenbruch, das den Köthelschen Bach an seinen beiden Uferseiten begleitet. Östlich des Rostocker Weges liegt das Ackerland in einem schmalen langgezogenen Streifen, der bis an das Große Lange Bruch und den Teterower See reicht. Zu den weitaus größten Stücken gehören hier die Vordersten und die Hintersten Dorfstellen. Westlich des Rostocker Weges befinden sich die großen Ackerflächen Auf dem Voß Damm, Auf den Brüggen Stücken, die Ober Dieken und die Bergen Stücke. Kleinere stadtnahe Äcker sind beispielsweise Poggenpohls Camp, Fleeder Camp und Zeegenhagen. An die Felder jenseits des Rostocker Weges grenzen westlich die Waldstücke Streitiges und Unstreitiges Wulfs Holtz, die Hutung Große Heyde, das Keller Holtz, der Holler Berg und schließlich das Hohe Holtz am Köthelschen Bach. Westlich des Malchiner Weges sind die Füllungen, die Vier Ruthen, die Hufen Stücke und die Jagestangen die größten Schläge. Auf der anderen Seite des Malchiner Weges liegen die Jahrten, das Sand Feld und die Kuh Wisch Blöcke. Hier befindet sich nur wenig Ackerland, denn vor dem Teterower See liegen die ausgedehnten Brüche Reit Brook und Eckerbrincks Brook und eine große Weidefläche - die heutige Galgenbergsweide. Ende des Jahres 1730 verklagen Bürgermeister und Rat die gesamte Bürgerschaft der Stadt Teterow beim Herzog in Schwerin. Die einzelnen Klagepunkte werfen ein Licht auf das städtische Gemeinwesen zu dieser Zeit. Die Bürgerschaft beklagt, dass Bürgermeister und Rat sich nicht an die von ihnen selbst erlassenen Ordnungen halten, dass sie bei Anhörungen stundenlang im Rathaus warten müssen und die Ratsmitglieder teilweise erst aus ihren Häusern geholt werden oder das einzelne Personen des Rates ausfällig werden und sogar tätlich gegen die Bürger der Stadt vorgehen. Andererseits wird der Bürgerschaft vorgeworfen, dass sie unerlaubterweise Holz aus dem Stadtwald entfernt und die Viertelsmänner ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen. Bürgermeister und Rat erwägen aus diesen Gründen, zur Kontrolle über die Hölzung der Stadt, einen Holzvogt einzusetzen. Ein weiterer Vorwurf besteht darin, dass Schweine, Ziegen und Gänse Schaden im Stadtwald anrichten und wenn sie ohne den Stadthirten ausgetrieben werden in die umliegenden Äcker ausbrechen und Saat vernichten. Gestritten wird auch über den Bau von Scheunen innerhalb der Stadtmauer, teilweise sogar auf Hausstellen direkt an den Gassen. Seit dem letzten großen Stadtbrand sollen die Dächer wegen der Feuergefahr nicht mehr mit Stroh gedeckt werden, woran sich aber offensichtlich weder die Bürgerschaft noch die Mitglieder des Rates halten. So wirft man sich gegenseitig den Bruch der städtischen Gesetze und Ordnungen vor und die Bürgerschaft schließt bitter wann aber diejenigen, welche andere Gesetze geben, selbst die ersten sind, so über jene hingehen, so müsse bald alles in Unordnung geraten. /7/ Seit Anfang des Jahres 1733 streiten sich Jürgen Friedrich Rahtgen und Jochim Bollwagen um einen Teil ihres Grundstückes. Beide wohnen in der Malchiner Straße auf der Seite, die zum Kötheler Viertel gehört. Rahtgen beschwert sich über seine kleine Hausstelle auf der er unfähig ist, Nahrung und Handtwerkung zu betreiben. Er kann weder sein Brennholz vernünftig lagern, noch hat er wegen der engen Wohnstraße freie Ein- und Ausfahrt für sein Korn. Sein Nachbar Bollwagen macht ihm außerdem noch ein Stück Hofplatz streitig. Um den Streit zu schlichten, wird eine genaue Skizze der beiden Hausobjekte angefertigt. An der Haubt- oder Malchiner Straße steht links das Haus des Rahtgen, rechts daneben Jochim Bollwagens Haus. Zwischen beiden führt Bollwagens Torweg mit einem kleinen Gang daneben in den hinteren Teil der Gehöfte. An den Hofplatz hinter Bollwagens Haus grenzt die kleine Stelle des Johann Dähn. Hinter Jürgen Friedrich Rahtgens Haus steht ein kleiner Stall und um den ihn umgebenden Platz wird gestritten. Neben dem Haus des Rahtgen und dem Streitobjekt führt eine Quer Straße entlang, es müsste sich um die Köhtelsche Straße handeln. Seit dem letzten großen Stadtbrand wird zunehmend auch vor den Toren und an der alten Stadtmauer gebaut. In Teterow gibt es dreizehn Jahre nach dem Brand keine Häuser mehr zu kaufen, auch keine wüsten Stellen mehr, auf denen man bauen könnte. Dass viele Häuser allerdings nur schnell und notdürftig, teilweise auch zu Spekulationszwecken aufgebaut werden, zeigt sich erst später. Im Sommer 1735 wendet sich Johann Ludwig Teutschbein mit einer Beschwerde an die Stadt. Er ist Kleinschmied und Schlosser, aus Halle gebürtig und hatte die abgebrannte Witwe Unverzagten geheiratet. Eine Zeitlang wohnte er zur Miete, nachdem der liebe Gott ihm aber vier Kinder geschenkt hatte, war er zu dem Entschluss gekommen, sich ein Haus zu bauen. Die Stadt hatte ihm einen Platz vor dem Rostocker Tor angewiesen, auf dem er dann auch sein Haus erbaute. Nun stellt sich jedoch heraus, dass Teutschbein wegen des darunter fließenden Wassers den Graben jedes Jahr ausbessern muss, damit die Stadt vom Wasser keinen Schaden leyde. Jedes Mal muss er dafür Arbeitslohn aufwenden, den er nicht alleine tragen möchte. Auch der Bürger und Schuster Johann Dietrich Kruse, der bisher zur Miete gewohnt hat, bittet die Stadt im Sommer 1737 um die Anweisung eines Bauplatzes vor dem Rostocker Thor von der Stadt Freyheit. Er erwähnt, dass in der Stadt keine wüsten Stellen mehr sind und an demselben Ort bereits verschiedene Einwohner, worunter der Bürgermeister selbst ist, Häuser verbaut haben. Kruse äußert aber auch die Sorge, dass er als jüngerer Bürger von dieser Hausstätte wieder verdrängt werden könnte, wenn der Bürgermeister einen guten Freund hat, der ebenfalls ein Auge auf einen derartigen Bauplatz wirft. Im Sommer 1740 wendet sich der ehemalige fürstliche Licent Einnehmer Andreas Jahn an die herzogliche Verwaltung. Er ist mittlerweile über sechzig Jahre alt und hatte achtzehn Jahre zuvor, als die Lüneburger Exekutionstruppen alle Bedienten des Herzogs außer Brod gesetzet, seine Arbeit verloren. Weil er in den Jahren danach nicht wusste, wovon er leben und wie er seine starke Familie ernähren sollte, war er in tiefe Schulden geraten und hatte Haus und Hof verloren. Erst nach langer Zeit war es ihm mit der Hilfe Gottes und dank der Vorschüsse guter Leute gelungen, zwischen Thor und Züngel Malchin werts wieder ein kleines Häuschen zu erbauen. Er hatte es ganz ohne Bauhilfe und nach hochfürstlicher Bau Ordnung erbaut und mit Steinen gedeckt. Nun bittet Jahn den Herzog um die Genehmigung, einen Teil des Walles hinter seinem Haus als Baumgarten einzuzäunen, denn zu graben und zu besäen schickt es sich nicht. Ob eine derartige Nutzung des Walles möglich ist, sollen der Hofmeister Schulten aus Malchin oder der Pächter Toppel aus Wokern begutachten. Jahn ist der Meinung, dass sein Baumgarten dem Wall nicht zum Schaden sondern vielmehr zum Nutzen gereichen würde. Zur gleichen Zeit möchte sich auch der Chirug Johann Andreas Jahn in der Stadt niederlassen, nachdem er einige Jahre in der Fremde gewesen war. Das Bürgerrecht hat er bereits erworben, da aber in Teterow keine Chirugen gesucht werden und in der Stadt an der Straße keine Gelegenheit weder zu kauffen noch zu bauen sich findet, bittet er um einen Bauplatz vor dem Rostocker Tor. Das ausersehene Grundstück ist ein Garten, der bisher von den Leuten des Armenhauses genutzt wird, ursprünglich aber einmal Stadtfreiheit war. Jahn bittet die Stadt um die Zusage für diesen Bauplatz, er meint, es verlieren die armen Leute nicht anders daran alß daß sie etliche Schritte weiter gehen müssen, welches die Bürger sich auch gefallen lassen. Auch zwei Jahre später, zu Beginn des Jahres 1742, bittet wieder ein Bürger um die Erbauung eines Hauses an der Stadtmauer. Andreas Schwartz ist ein Schuster, der nicht aus Teterow stammt, bisher kein eigenes Haus besitzt und daher seit mehr als drei Jahren herumgetrieben wurde und von ein Hauß zum andern wandern muß. Die Stadt hatte ihm bisher eine Hausstelle an einem sehr abgelegenen Platz angeboten, die es ihm unmöglich gemacht hätte, seinen Beruf weiterhin auszuüben ohne dabei völlig ruiniert zu werden. Jetzt bittet er um einen Bauplatz im Ausgang zur Linken vorm Malchinschen Thor hart an der Ringkmaure. Diese Stelle wäre zum Bau sehr vorteilhaft, denn die Mauer könnte eine Seite des Hauses ausmachen und Schwartz das Dach darauf befestigen. Der Bürger und Seiler Johann Georg Röver hatte ebenso wie Schwartz sein Haus an der alten Stadtmauer erbaut, allerdings dicht am Rostocker Thore ausgangs zur Linken. Im Sommer 1744 wendet er sich in einem Schreiben an den Herzog, weil die Mauer auf einer Länge von sieben Metern zu bröckeln beginnt und einzustürzen droht. Eigentlich hatte Röver gedacht, dass er die Mauer schützt, wenn er die Balken seines Hauses auf sie legt und sie dadurch ins trockene kahm. Nun muss die Stadt den baufälligen Teil der Mauer abnehmen und Röver darf sie in Holtz und Steinen dauerhafft wieder aufführen. Gleichzeitig möchte er auf dem Wall ein wenig Hofraum erhalten und in die neue Mauer eine Tür einlassen, um auf den Hof zu gelangen. Das verweigert ihm die Stadt bisher und er bittet den Herzog um Unterstützung seines Anliegens. Zu Beginn des Jahres 1738 wendet sich der Teterower Kaufmann Ebel mit der Bitte an den Magistrat, zu klären, ob zwei jüdische Witwen neben ihrem sonstigen Handel einen Putzhandel in einem extra dafür angemieteten Haus und eine feine Wäscherei betreiben dürfen. Ebel fürchtet Nachteile für sein Geschäft und auch der Magistrat erklärt, dass Juden als Schutzgenossen nur zu solchen Nahrungsbetrieben befugt sind, welche die landesherrliche Gnade ihnen ausdrücklich gestattet. Die Witwe Israel Samuel darf nach ihrem Privileg nur mit allerlei Ellenwaaren und ordinären Mecklenburgischen Tüchern handeln, allerdings nicht mit feinerem Tuch. Die Witwe Moses Samuelsohn ist dagegen zum Handel mit Putzsachen berechtigt, da ihr Mann einst das Teterower Bürgerrecht erwarb und damit den christlichen Kaufleuten gleich gestellt wurde. Sie darf jedoch ebenfalls nicht die Putzsachen anfertigen oder eine Wäscherei betreiben. Als der alte Mühlenmeister Claus Christoph Broemse im Januar 1740 auf der Teterower Stadtmühle verstirbt, übernimmt sie zunächst sein Sohn Adam, der von Broemses Kindern als einziger den Beruf seines Vaters erlernt hatte. Tatkräftig beantragt Adam Broemse auch sofort, ein oberschlächtiges Wasserrad auf eigene Kosten anfertigen zu dürfen, weil das wenige Wasser das große Rad selten treiben könne. Doch schon zwei Jahre später stirbt der junge Broemse und es kommt zu langwierigen Auseinandersetzungen zwischen dem Bruder, Vormund seiner kleinen Kinder, Kaufmann Constantin Broemse aus Rostock und dem Mann seiner Schwester Christoph Gotthard Otto zu Lüningstorff, später Mamerow. Beide wollen erreichen, dass ihnen die Mühle zur Pacht ausgegeben wird. Otto behauptet, dass der verstorbene Adam Broemse seiner Frau vor der Verheiratung die Mühle versichert und dass er sie nur unter dieser Bedingung geheiratet habe. Adam Broemses Bruder aus Rostock hat jedoch vor, die Mühle an einen Mühlenmeister Kunckel zu verpachten. So erkundigt sich Otto, was Kunckel für die Mühle geboten hat und bietet daraufhin einfach zehn Reichstaler mehr, will auch die Broemseschen Kinder ohne Endgelt versorgen und zur Schule halten. Er möchte erreichen, dass Kunckel die Mühle räumen muss, die dieser offensichtlich schon betreibt. In allem Streit schreibt Constantin Broemse einen eindringlichen Brief an seine Schwester, in dem er ihr die Mühle wohl auf eine gewisse Zeit anbietet, gleichzeitig aber klarmacht, dass sie mit eigener Vernunft und Gottes Rat entscheiden muss, was wirklich für sie gut ist. Auch solle sie Gott in Gebet und Flehen anrufen, dass er ihr die Kraft gebe, die Mühle zu betreiben, und die Gnade, einen vernünftigen Mann zu erhalten, mit dem sie leben und Wohl und Weh ausstehen kann. Aus dem Jahr 1744 ist eine genauere Beschreibung des Gehöftes der Teterower Stadtmühle überliefert. Zu dieser Zeit hat August Ernst Kunckel sie in Erbpacht, offensichtlich hat sich der Bruder des verstorbenen Adam Broemse Constantin Broemse aus Rostock im Erbschaftsstreit gegen den Mann seiner Schwester durchgesetzt. Das Wohnhaus ist sieben Gebind oder sechs Fach lang. Es hat einen vor sieben Jahren neu aufgemauerten Giebel nach Süden zum Pfarrhaus hin und einen Krüppelgiebel nach Norden, an dem sich eine kleine Abseite und ein Schauer mit Rohrdach über dem oberschlächtigen Wasserrad befinden. Auch an der Ostseite in Richtung Stadt ist eine Abseite mit Türen zu den Ställen angebaut. Die Westseite des Hauses zum Wasser hin ist nur mittelmäßig bis schlecht erhalten. Die untersten Wände auf den Sohlen des gesamten Mühlengebäudes sind gemauert, darüber ist alles geklehmt. Das Dach über dem Haus ist ein Zungendach. Es muss mit Kalck ausgesetzet werden, weil Regen und Schnee schon durchschlagen. Hinter dem Mühlenhaus stehen zur Stadtseite hin ein Pferde- und ein Schweinestall. Auf der anderen Seite in Richtung des Wassers gibt es einen Ochsenstall, einen kleineren Stall und einen Schweinekoben. Außerdem stehen auf dem Gelände ein acht Gebind großes Wagenschauer mit Futterkammer, das erst vor einigen Jahren erbaut worden war, und eine fünf Gebind große Scheune. Dreizehn Jahre später lässt Kunckel auf dem Mühlengehöft eine neue Scheune und einen neuen Stall erbauen, damit das Korn, das er auf dem wenigen Ackerland der Mühle anbaut, besser gelagert werden kann. Er bittet um Holz aus dem Fürstlichen Forst und erhält Eichen- und Tannenholz sowie den Zimmererlohn aus der herzoglichen Kasse. Im Inneren des Hauses befinden sich auf der linken Seite ein Entenstall und darüber ein Hühnerstall. Rechts der Diele liegt die Wohnung des Müller mit Wohnstube, Kammer, Küche und Speisekammer. Über dem Untergeschoss liegen zwei Hausböden, die über eine Blocktreppe zu erreichen sind. Auf den Böden befinden sich das Mühlenbett, eine Kammer für den Mühlenburschen mit einer Tür zum Pferdestall und ein großer Saal über der Wohnstube. In der Stube des Müllers gibt es zwölf Fenster in Rahmen, Glas und Blei, zwei davon sind Guck Fenster, vier weitere können aufgemacht werden. Das Zimmer wird über einen Ofen von schwarzen Kacheln mit weißem Sims beheizt, der Fußboden ist von Flohr - also gepflastert, die Decke von Windel. In der Stube gibt es auch zwei Schlafstellen, die als Kabüschens mit hölzernen Riegeln nach der Diele hinaus gehen. An der Wand zwischen den beiden Betten ist ein kleiner Schrank so bemahlt und schloßfest. Ein weiterer Schrank von zwei Flügeln, der eine vergittert und der andere bemalt und schlossfest, steht hinter dem Ofen. Sonst gibt es in der Mühlenstube nur noch zwei Bänke. Eine hölzerne Tür führt in die danebenliegende Kammer. Auch ihr Fußboden ist von Flohr. An diese Kammer grenzen Speisekammer und Küche. Deren Fußboden ist von Erde. Über dem Herd befindet sich ein mittelmäßig erhaltener Schwibbogen. Die oberen Hausböden sind mit Eichen- und Tannenbrettern belegt. Auch der Dachboden hat auf jeder Seite jeweils zwei Fenster, ein weiteres befindet sich noch in der Kammer für den Mühlenburschen, die wohl auf der Nordseite liegt, da sie eine Verbindungstür zum Pferdestall hat. Im Oktober 1745 erlässt die schwerinsche Regierung ein neues Steueredikt für die mecklenburgischen Städte. Die Häuser werden künftig nach vollem, halbem Haus oder Bude unterschieden. Kopfsteuer wird erhoben für einen Mann, eine Frau und Kinder über fünfzehn Jahren. Steuern müssen gezahlt werden für einen Morgen besätes Ackerland oder hundert Ruten Hopfenland, auch für das Vieh in der Abstufung Pferde oder Rindvieh, Stiere, Starken und Füllen, Schweine, Ziegen, Schafe und Immenstöcke. Steuerlich unterschiedlich veranschlagt ist auch die Tätigkeit, die die Stadtbürger ausüben. Bei Kaufleuten und Handwerkern wird zum Beispiel unterschieden, ob sie ihr Geschäft mit einer offenen oder geschlossenen Lade betreiben, Gesellen oder Jungen unterhalten. Weinschenken und Apotheker werden nach der Größe ihrer Handlung besteuert. Für ihr Handwerk zahlen auch Ackersleute, Tagelöhner, Weiber, Knechte und Mägde, Hirten und Schäfer. Postwendend beschweren sich Bürgerschaft und Rat der Stadt Teterow über die neuen Steuerregelungen und fragen sich, ob der Autor dieses Ediktes, die Städte wohl in den Ruin führen wolle. Oberster Kritikpunkt ist, dass alle Stadtbürger nun für die fünf Posten Haus, Kopf, Acker, Gewerbe und Vieh steuern sollen, Reiche und Arme aber ohne Unterschied gleich gesetzet sind. So gibt es in Teterow beispielsweise Ackersleute, die drei Morgen Land haben, bearbeiten es mit ein paar alten Pferden, gehen außerdem noch in Tagelohn und nehren sich gar kümmerlich. Andere haben sechs bis zwölf Morgen und doch sollen künftig der Arme für seinen Kopf und Nahrung eben so viel geben alß der Reiche. Es gibt auch Handwerker, die die meiste Zeit in Tagelohn gehen und sich mit Hunger und Kummer ernehren, andere sind alt und zur Arbeit untüchtig, wieder andere haben wegen der vielen Handwerker auf den Dörfern nicht genügend zu tun und müßen wol gar das Brod für den Thüren suchen. Die Stadtväter fragen sich, ob diese mit denen, die noch einigermaßen im Stande sind, wirklich gleiche Last tragen können. Unverständlich ist auch, warum die armen Tagelöhner für ihre Nahrung drei Reichstaler abführen sollen, während die Handwerker dafür nur einen Reichstaler zahlen. Außerdem ist auch bei keinem einzigen Teterower Haus mehr der Acker, der ursprünglich zu einer Vollerbenstelle gehört hatte. In diesen Häusern wohnen jetzt ihrer viere, sechse und woll mehr, sie sind so unterschiedlich beschaffen, dass man sie unmöglich gleich besteuern kann. Fraglich ist auch, wohin man die Wohnungen auf der Mauer und Stadtfreyheit rechnen soll, die bisher noch gar nicht in dem üblichen Erbenschema erfasst waren. Die Stadt beschwert sich im März 1746 darüber, dass sich der seit Herbst vergangenen Jahres in Teterow niedergelassene Apotheker Rueße bisher weder gemeldet habe, welcher gestalt er hier wohnen wolle, noch zur geforderten Anhörung auf dem Rathaus erschienen war. Rueße äußert die Meinung, dass er dies nicht nötig habe und schließlich hier unter keinem Zwange stehe. Sein Apothekerprivileg hatte er im Original durch einen Notar vorzeigen lassen und gleichzeitig von der Stadt gefordert, dass den Krämern Alexander Sassenhagen, Jacob Dietrich Wäschern und Otto Sohsten der Wein- und Branntwein Schank verboten würde. Die drei Angeschuldigten äußern daraufhin zwar ihren Respekt vor dem fürstlichen Privileg des Apothekers, zeigen aber ihrerseits gleichzeitig an, dass dieser gantz unerlaubte und unanständige Haack Wahren von allerhandt Gattung in seinem Handel führte. Der Streit ist besonders pikant, da Sassenhagen und Wäscher als Senator, Kirchen- bzw. Leichenvorsteher angesehene Stadtbürger sind. 1749 bittet Adam Jochim Hinrich Lüht um die Erteilung des Teterower Stadtmusikantenprivilegs. Sein fast achtzigjähriger Vater bekleidete dieses Amt seit 1713 und möchte es jetzt altershalber niederlegen. Lüht bittet darum, ihm diesen Brotwerwerb zuzugestehen, damit er seinem Vater in dessen hohem Alter die nöthige Pflege zu erweisen im Stande sey. Wenig später erhält er von Bürgermeister und Rat die erbetene Bestallung. Als Stadtmusikant darf er nun Teterow, die eingepfarrten Dörfer und zusätzlich noch Neuenhagen, Groß und Klein Wokern, Dalkendorff und Tense bespielen, da diese dem eigentlich zuständigen Güstrower Musikanten zu weit entlegen sind und sich mittlerweile oftmals Pfuscher das Recht zum Musizieren anmaßen. Lüht darf von den Hochzeitspaaren ein Standgeld fordern, bei jungen Leuten je nach ihrem Vermögen, bei Wohlhabenden einen halben Reichstaler. Außerdem braucht er der Stadt keine Steuer zu bezahlen, muss sich aber selbst um eine Behäusung kümmern. Im gleichen Jahr streiten sich der Tuchmacher Marquardt und die Witwe des Andreas Mehl, jetzt verehelichte Windelband zu Göhren um den Verkaufspreis eines Hauses in Teterow. Die Kinder aus der ersten Ehe des Andreas Mehl hatten aus dem Eigentum ihrer Mutter hundertsechzig Taler erhalten, der zweiten Ehefrau und ihrer Tochter gestattete Mehl in seinem Testament, dass Haus mit dem Acker zu verkaufen. Marquardt ist als Käufer schnell gefunden, doch will er für das Haus nur zweihundertneunzig Taler bezahlen. Das kann der neue Ehemann der Witwe gar nicht begreifen, denn er hatte das Haus vor sechs Jahren für eben diese Summe angenommen und einiges darin gebessert. Bis Michaelis wollen beide Windelbands dem Kaufanwärter noch Bedenkzeit geben. Das strittige Haus steht wahrscheinlich im Bachviertel. Das Beichtkinderverzeichnis von 1751 nennt in Teterow die Pastoren Jacob Brasch 80 bis 81 Jahre alt und bereits emeretiert, Heinrich Christoph Fiedler, der 1727 zum Pastor gewählt wurde und Vollrath Heinrich Hahne, Teterower Pastor seit 1743. Der alte Pastor Brasch wird kurze Zeit nach der Erstellung des Beichtkinderverzeichnisses am 19. Juli sterben. Die Pastoren erhalten aus den sechs eingepfarrten Dörfern an Meßkorn eine halbe Last Roggen und ein jeder 38 Scheffel Hafer, außerdem 50 Reichstaler stehendes Geld aus der Ackerheuer. Sie beklagen besonders, dass das meiste Geld aus ihren Einkünften für die Feuerung ausgegeben werden muss, da sie alles Holz ankaufen müssen. /14/ Im April 1754 verliert Hinrich Stolte wegen des schlechten Zustandes der Bornmühle sein Erbrecht und muss sie seinem Nachfolger ausliefern. Die Mühle ist seit acht Wochen so kaputt, dass gar nichts mehr gemahlen werden kann. Die alte Arche ist entzwei und weggetrieben, das Wasser fließt so unter der Mühle hindurch. Auch das Wohnhaus und die kleine Scheune sind nur noch von ganz schlechter Beschaffenheit. Hinrich Stolte fehlt zur Reparatur das nötige Geld, weil er kaum Mahlgäste hat und mit der Mühle nicht genügend verdienen kann. Seine Situation wurde immer prekärer, als die einzigen Mahlgäste aus Groß Wokern sich vor einigen Jahren selbst eine Mühle bauten. Danach kamen nur noch diejenigen, welche allenfalls der Teterowsche Müller ihm aus Gütigkeit überließ. So wird die Bornmühle nun dem Teterowschen Stadtmüller Kunkel mitverpachtet, da sie doch nimmer Zwangsgäste kriegen kann. Kunkel erklärt sich bereit, die Mühle neu aufzubauen, wenn ihm Holz und Fuhren finanziert werden. Beim Pächterwechsel wird ein Inventarium aufgestellt, das das Mühlengehöft sehr ausführlich beschreibt. Meister Stolte übergibt die Mühle mit allen Pertinentien als Gärten, Koppel und dem so genannten Born Mühlen Camp. Die Koppel reicht rechter Hand von der Freiarche, dem Teich und dem Mühlenbach am Vordertor bis an die Stadtfreiheit und den Ökonomieacker, der Christian Kindt gehört. Die Koppel ist teilweise mit Zäunen, Graben oder Weiden abgegrenzt. In ihr befindet sich ein kleiner abgezäunter Garten mit einem Walnussbaum, zwei mittelmäßigen Apfelbäumen, drei kleinen Kirschen und einem kleinen Pflaumenbaum. Auch rechts und links des Eingangstores zum Mühlengehöft liegen ein großer und ein kleiner Garten mit zahlreichen Obstbäumen. Beide Gärten sind von altem Hakelwerk umgeben. Der Born Mühlen Camp geht am Stubbenbruch den Mühlenbach entlang bis an den Graben, der an der Bollenwiese in diesen Bach fließt. Auf der anderen Seite ist der Camp vom Mühlenbruch und von der Stadtfreiheit am Köthelschen Weg begrenzt. Auch hier begrenzen hauptsächlich Zäune und alte Weiden die Scheide. Das Haus wird als gantz miserabel eingeschätzt. An der Seite, wo sich die Mühle befindet, stehen viele alte Stützen ohne die das Gebäude wohl einstürzen würde. In seinem Inneren befinden sich eine Stube mit vier großen Fenstern und zwei Kammern. In der Stube stehen ein guter schwarzer Kachelofen und ein altes Schapp mit zwei Gittertüren. In der Küche gibt es einen Schwibbogen, von hier aus führt auch eine alte Tür in den Stall und eine weitere hinter das Haus. Rechts der Diele befindet sich das Mühlenwerk mit einem Ober- und einem Unterstein. Die Scheune hat eine Größe von drei Gebindt, sie hängt vollständig durch, das Dach ist nur noch leidlich und in ihrer Abseite befindet sich ein Kuhstall. Gleich, nachdem Mühlemeister Kunkel neben der Stadtmühle auch die Bornmühle pachtet, beginnt er mit dem Neubau der verfallenen Gebäude. 1755 wird das nötige Bauholz vorangeschlagen, wahrscheinlich geht der Bau im folgenden Jahr vonstatten.
Das Restanden und Mahnregister des Hospitals St. Jürgen in Teterow spiegelt in etwa die soziale Struktur der Stadt um 1758 wider. St. Jürgen ebenso wie das Armenhaus liegen im Bachviertel. In Teterow gibt es zu diesem Zeitpunkt über fünfzig Ackerbürger, am stärksten sind sie im Köteler- und Bachviertel vertreten, aber auch in den anderen beiden Stadtvierteln wohnen Ackerbürger in nicht geringer Zahl. Nahezu alle Schmieden der Stadt stehen im Knickhäger Viertel, hier wohnen auch die beiden Fischer. Pro Stadtviertel gibt es - zumeist recht gleichmäßig verteilt - im Durchschnitt zwei Bäcker, vier Schuster, drei Schneider, und drei Weber. Einzig die Weber konzentrieren sich wieder im Knickhäger Viertel. Sattler, Perücken- und Hutmacher sowie jeweils ein Färbermeister im Bach- und im Mühlenviertel komplettieren die Textilgewerke. Die Schuster sind neben den Ackerbürgern die am zweitstärksten vertretene Berufsgruppe. Neben den recht zahlreichen Bäckern gibt es je einen Schlachter im Bach- und im Mühlenviertel, einen Salzhoeker, einige Brauer und Schnapsbrenner und nur wenige Kaufleute. Die Müller wohnen nahe der Stadtmühle im Mühlenviertel. Zu den Holzgewerken zählen Rademacher, Tischler, Böttcher, Zimmerleute, Stellmacher und Drechsler. Metallhandwerker sind neben den vielen Schmieden, Schlosser, Nadler, Kesselflicker und Zinngießer. In Teterow gibt es außerdem drei Töpfer, zwei Glaser, zwei Tabakspinner, einen Maler und fünf Maurer. Fast ausschließlich im Köteler- und Mühlenviertel wohnen Bürgermeister, Senatoren, Stadtschreiber, Ratsdiener, Einnehmer, Totengräber und Leichenvorsteher sowie die Pastorenfamilie - Kirche und Rathaus liegen schließlich im Mühlenviertel. Bürgermeister sind die Herren Gerstmeyer und Vick, als Senatoren werden die Herren Bauert, Reinhardt und Saßenhagen genannt. Zur medizinischen Versorgung gibt es zwei Chirugen, eine Apotheke und eine Hebamme. Stadt- und Scharfrichter wohnen im Bachviertel. Zuletzt erwähnt seien die Kuh- und Schweinehirten, der Schäfer und zahllose Tagelöhnerfamilien. Ein fünf Jahre später erstelltes Einwohnerverzeichnis zählt in Teterow 1.364 Personen. Etwa zur selben Zeit wird Teterow mit 47 1/4 Vollerben steuerlich veranschlagt, das entspricht der üblichen Einteilung nach vollen, halben und viertel Häusern, die den Wert einer Bude besitzen. Die Stadt zählt damit zur Gruppe der kleinsten Städte in Mecklenburg. /16/ Anfang 1758 greift der Siebenjährige Krieg auch auf Mecklenburg über. Im März versuchen preußische Dragoner und Infanterie gewaltsam in der Stadt Personen für ihre Regimenter zu werben. Die Viertelsältesten sollen sie dabei unterstützen, doch der Älteste des Bachviertels Webermeister Adam Knurre widersetzt sich den Werbeversuchen auf Weisung des Magistrats. Hier im Bachviertel wohnt zu dieser Zeit auch Adam Milhahn. Aufgrund der Weigerung kommt es zu einer Schlägerei, bei der Knurre von den preußischen Soldaten so verletzt wird, dass er von einem Wundarzt versorgt werden muss und zwei Wochen nicht arbeiten kann. In diesem Jahr beginnen auch die Lieferungen von Heu, Korn, Vieh und Naturalien für die preußischen Truppen. Mal fahren die Wagen nach Demmin, mal nach Gnoien, mal nach Rostock. Zur Feldbäckerei nach Malchin schickt Teterow drei Böttcher, die dort die Mehlfässer binden sollen. Die Rademacher müssen Räder für das gesamte Mehlfuhrwesen in Demmin und Mederow fertigen. Immer wieder gibt es Einquartierungen in der Stadt, die Rekruten wollen mit Essen, Trinken und Tabak versorgt werden, ihre Pferde müssen durchgefüttert werden. Höhere Offiziere decken sich jetzt in der kalten Jahreszeit mit warmen Stoffen ein, sie wohnen zumeist in den Häusern der Bürgermeister, Senatoren, auch bei der Pastorin Fiedler. /16/ Im Januar 1759 muss Teterow in aller Eile vier Häuser räumen, um in ihnen ein Notlazarett für fünfzig ansteckend erkrankte Fuhrnechte einzurichten, die Mehl für die preußischen Truppen geliefert hatten. Die Einwohner tragen siebzig Stück Bettzeug zusammen, die Stadt lässt hölzernes und irdenes Geschirr ankaufen, Holz wird aus dem Stadtforst und aus Remplin herbeigeschafft, Stroh kommt von den Feldern. Die Kranken werden durch zwei Feldscher und mehrere Frauen aus Teterow betreut, drei von ihnen sterben selbst an der Seuche. Bis Mitte April bleibt das Lazarett bestehen, dann werden auch die letzten Knechte entlassen. Einige waren allerdings verstorben, dafür stellt die Stadt Särge in Rechnung, die Fahrten der genesenden Knechte zurück zu ihren Truppenteilen kosten Fuhr-, Futter und Zehrgeld. Preisverzeichnisse aus dieser Zeit machen in etwa vorstellbar, was auf dem täglichen Tisch der Teterower Bewohner gestanden haben mag. Sie erwähnen neben den üblichen Getreidesorten, 8-Pfund-Brote, Mehl zu Klümpe, Spickgans, Butter, Schmalz, Speck, Backbeeren, Grütze, Sauerkohl, Dorsch, Hering, Bier und Branntwein. /16/ Kaum ist das Notlazarett aufgelöst, lässt eine kleiner Trupp preußischer Husaren am Stillen Freitag drei Teterower Bürger und sieben junge Leute greifen und gewaltsam nach Güstrow bringen. Die Stadt versucht sofort, ihre Einwohner wieder frei zu bekommen und schickt am folgenden Tag den Ausschussbürger Windelband mit den drei Ehefrauen nach Güstrow. Die kleine Abordnung kann allerdings nichts ausrichten, sondern wird im Gegenteil aufgefordert, noch fünf weitere Personen zu stellen. Daraufhin wirbt Teterow schleunigst weitere Personen an, die bereit sind, zu den preußischen Truppen zu gehen. Wenig später stellt sich heraus, dass die meisten von ihnen jedoch zum Kriegsdienst gar nicht geeignet sind, einer hat den Staar auf beiden Augen, ein anderer stirbt im Lazarett, ein dritter ist unrichtig im Kopfe. Die Auslösung der drei Stadtbürger zieht sich allerdings noch lange hin. Zwei Monate nach der gewaltsamen Aushebung kehrt Ackersmann Grönert krank und elend zurück, erst im Dezember kommt auch Ratsdiener Joachim Klasen nackt und bloß aus österreichischer Kriegsgefangenschaft, einzig Amtsbäckermeister Johann Geist bleibt verschwunden - auch fünfzehn Monate nach der Wegführung weiß man nichts über seinen Verbleib. Die Ehefrau erhält von der Stadt finanzielle Unterstützung, um ihr Ackerwerk bestellen zu können, der Backbetrieb liegt allerdings völlig danieder und die Familie ist gänzlich ruinieret. Johann Geist ist mit Sicherheit der Sohn des Bäckers Christian Geist, der sich zu Beginn des Jahrhunderts mit den anderen Bäckern der Stadt hart auseinandersetzen musste. /16/ Ende Februar 1761 verlangt das Preußische Feldkriegskommissariat von den mecklenburgischen Städten und Domänen die Stellung einer Mannschaft oder falls dies nicht möglich sein sollte, pro Mann einhundert Reichstaler. Teterow soll zu dieser Mannschaft bis zum März zwei tüchtige Leute von wenigstens fünf Fuß vier Zoll Größe und von mittleren Jahren stellen oder aber die zweihundert Reichstaler bezahlen. Auch der Engere Ausschuss der Stände in Rostock, an den sich Teterow um Rechtsauskunft wendet, rät der Stadt, dieser Aufforderung Folge zu leisten, um sich nicht größeren Unannehmlichkeiten bloßzustellen, denn die Preußen drohen mit militärischer Exekution. Die Teterower Bürger aber sind verunsichert und besorgt, denn als sie Anfang Februar auf Anforderung der Preußen drei Wagen mit Futter nach Neukalen geliefert hatten, waren die Fuhrleute kurzerhand zum Militär gezogen worden. Nun ist niemand mehr bereit, die geforderten Lieferungen zu begleiten und Teterow verlangt vom Herzog Sicherheit und Schutz für seine Bürger und deren Vieh. So bleibt Teterow auch die von den Preußen eingeforderten Ochsen und Schafe nach Wittstock oder die Pferde und Naturalien nach Rostock schuldig und der Stadt droht die Exekution. Kurz nach Weihnachten des Jahres liegt ein großes Kontingent preußischer Husaren direkt vor dem Malchiner Tor. Des Nachts zünden die Truppen ein großes Feuer an und verbrennen die Zäune, das Hakelwerk und alles Holz, was sie in den aufgebrochenen Scheunen finden können. Einen Moment lang glauben die Bewohner Teterows, dass nun auch bald ihre ganze Stadt gebrandschatzt werden soll - dieses Schicksal bleibt ihnen jedoch erspart, die Husaren ziehen weiter. Zu Beginn des folgenden Jahres verlassen dann auch die in der Stadt einquartierten Soldaten Teterow. Die Bewohner müssen ihre Pferde stellen, sie kehren nach zwei Wochen so ausgemergelt zurück, dass die Sommersaatz nicht ordentlich bestellt werden kann und nur notdürftig in die Erde eingebracht wird. /16/ 1762 muss die Universität Bützow in einem Rechsstreit entscheiden, der um die Erbschaft des Teterower Ratsverwandten Samuel Constantin Bauert geführt wird. Bauert wohnt im Kötheler Viertel, er ist Senator und Camerarius. Im Januar des Jahres hatten Bauert und seine Ehefrau Magdalena Dorothea Fidler ein Testament aufgesetzt. In diesem setzen sich beide als gegenseitige Erben auf Lebenszeit ein, da sie keine eigenen lebenden Kinder hinterlassen. Nach dem Tod soll zusammen mit dem Magistrat ein Inventarium des gesamten Nachlasses erstellt werden. Sollte Magdalena Dorothea Fidler zuerst versterben, so muss Rauert ihren drei Geschwistern zweihundert Taler courant an altem Gelde, dreihundert courant Silbermünzen, Leinen, Betten, Kupfer, Zinn, Messing und Hausgerät, auch Kleider, Ringe und anderen Schmuck überlassen. Doch nur zwei Monate später verstirbt Bauert. Seiner Ehefrau gesteht das Testament nun zu, die Grundstücke zu verpachten, Vieh und Fahrnis nach ihrem Belieben zu verkaufen und das vorhandene Geld nach Abzug aller Schulden und Begräbniskosten zinsbar auszutun. Sie kann auch nach eigenem Ermessen entscheiden, das Wohnhaus und die vor dem Malchiner Tor gelegene Scheune selbst zu behalten oder öffentlich zu verkaufen. Die Witwe veröffentlicht das Testament jedoch erst nach einer Ermahnung Ende August. Sie entschuldigt das Versäumnis mit einer Krankheit, verweigert aber bei der Inventarisierung den Einschnitt der Ernte im Wert von etwa tausend Reichstalern, da sie das Land erst nach dem Tod ihres Mannes erworben haben will. Hiergegen protestieren jedoch die erbberechtigten Verwandten, da die ganze Verwirrung nur entstanden sei, weil Magdalena Dorothea Fidler das Testament nicht rechtzeitig eröffnet hatte. In der ganzen Zeit war der Besitzstand geschmälert worden, da die Witwe und ihr Gesinde von den Vorräten gelebt hatten, die Sommersaat aus dem Nachlass genommen worden war und die Pferde nun nach der langen Zeit einen viel schlechteren Preis erzielten als noch zu Beginn des Jahres. Vor dem Rostocker Tor liegt der sogenannte Ratshof, wobey beynahe 1 ½ Last Aussaat ohne die Wiesen und Gartens vorhanden sind. Bis zum Dreißigjährigen Krieg wurde er von einem Ratsbauern bewohnt, als jedoch 1631 die Kaiserlichen einfielen, verbrannten und verheerten die Soldaten das Gehöft. In der ganzen folgenden Zeit hatte die Stadt nicht genügend Geld, um den wüsten Hof wieder aufzubauen, so dass der Rat sich irgendwann entschloss, die Stelle einem Striesenow aus Groß Ridsenow unter Erbpachtbedingungen zu überlassen. Die Stadt liefert Striesenow das nötige Bauholz und lässt sich vertraglich jährlich vierzig Reichstaler aus den Einkünften zusichern. Mittlerweile hat sich jedoch die Nachkommenschaft des Striesenow stark vergrößert und obwohl der Hof mindestens hundertzwanzig Reichstaler einbringen könnte, verstarben bisher alle Erben hoch verschuldet. Jetzt, im Jahr 1767, verkommt der ehemalige Ratshof allmählich, die Gebäude sind nicht repariert und es ist nicht genügend Vieh vorhanden, um das Land hauswirtschaftlich zu bestellen. Nun möchte die Stadt den Erbpachtvertrag gerne widerrufen, da sie befüchtet, am Ende nur noch eine wüste Stelle mit gantz außer Cultur gekommenen Acker zu besitzen. Im September 1768 schließt der Rat einen Vergleich zum Pachtvertrag mit dem neuen Mühlenmeister Carl Hinrich Boesche auf der Stadtmühle. Boesche wird verpflichtet, seine Mahlgäste allemahl mit gutem Mehl zu versehen, keinen zu bevorteilen und sie nicht über Gebühr warten zu lassen. Sollte das Korn länger als 72 Stunden in der Mühle liegen, so dürfen die Mahlgäste es in einer anderen Mühle ausmahlen lassen. Im Gegenzug müssen sie es sich jedoch gefallen lassen, das des Nachts gemahlen wird, wenn es wegen des Wasserstandes nicht anders möglich ist. Als Mahlgeld darf Boesche für jedes Korn, das ein oder zweimal durch die Mühle geht, für ein und zwei Scheffel drei Pfennig, für drei und vier Scheffel sechs Pfennig und für fünf und sechs Scheffel neun Pfennig nehmen. Zum Metzen wird dem Müller ein Streichholz gegeben. Die Metze macht den 12. Teil nach dem Verhältniß der hiesigen gestempelten Säcke aus. Er darf von Futterkorn und Malz nur bei zwei Scheffeln eine gestrichene Metze nehmen, von allem übrigen Korn aber bei jedem Scheffel. Sollte der Mahlgast beim Metzen in der Mühle anwesend sein, so müssen der Müller und seine Leute diesen Vorgang öffentlich vornehmen. Das Streichholz für die Metze war der Stadtmühle zehn Jahre zuvor offiziell vom Amtsverwalter Ackermann übergeben worden, so daß jede Metze den 12ten Theil das Viert aber den 4ten Theil des Scheffels gestrichenes Maß genau und richtig abmisst. Kurz zuvor hatte man den damaligen Stadtmüller Kunckel auf die Bornmühle geschickt, um die dortige Metze zu prüfen. Auch Kunckel erhält nun ebenso wie der Bornmüller ein neues Streichholz. Bösche wird verpflichtet, den Mühlenteich von Johannis bis Jacobi - also in den Sommermonaten Juni und Juli - entweder zweimal täglich zu entleeren oder wenn kein Korn zum Mahlen vorhanden ist, die Freiarche aufzuziehen und das Wasser ablaufen zu lassen, damit es während dieser Zeit nicht in die angelegten Wiesen zurücktreten und die Heu Ernte verhindern kann. Die Teterower Bürgerschaft ist niemals dazu berechtigt, die Freiarche selbst aufzuziehen, wenn der Müller mahlen will. Vielmehr sollen die Bürger ihr Korn zur Mühle bringen, wenn genügend Wasser vorhanden ist, damit der Müller dieses auch nutzen kann. Boesche muss wie ein jeder Teterower Bürger Spann- und Handdienste leisten, wenn Wege, Brücken oder Stadtbauten errichtet werden. Die Viertelsmänner sagen diese Dienste vierundzwanzig Stunden vorher an. Dafür möchte er aber von der Gerichtsbarkeit der Stadtobrigkeit und des Stadtgerichts befreit werden und Abgaben nur für die liegenden Gründe zahlen. Sand und Steine kann sich Boesche kostenlos vom Stadtfeld holen lassen, nur dem Stadtbedienten sollte er eine beliebiege kleine Ergötzlichkeit reichen. Bei seiner anschließenden Vereidigung schwört er mit aufgehobenen Fingern zu Gott dem Allerhöchsten, dass er auf seiner Mühle nur solches Korn vermahlt, was in gestempelten Säcken mit dem erforderlichen Steuerzettel geliefert wird. Von auswärts kommende Mahlgäste dürfen ihr Korn nicht eher aufladen oder wegtragen bis sie den nötigen Passierzettel vorgezeigen können. Bereits sechs Jahre später geht der Vertrag des Erbmüllers Carl Hinrich Boesche auf dessen Bruder Hinrich Christoph Boesche Müller in Wismar über. Am 1. Januar 1770 wird durch Herzog Friedrich Wilhelm eine Postordnung erlassen, die die Beförderung von Postsendungen und Personen im Land regelt. Einen Hauptkurs der mecklenburgischen Post bildet auch die Verbindung von Güstrow über Teterow und Malchin nach Neubrandenburg. Die Entfernung von Güstrow nach Teterow beträgt etwa 27 km. Die Landstraße führt über die Dörfer Klueß, Vietgest, Lalendorf, Raden und Klein Wokern nach Teterow. Eine Postkutsche braucht für diese Strecke etwa drei Stunden. Malchin liegt von Teterow etwa 14 km entfernt, hier braucht die Postkutsche ca. zwei Stunden. Einer der Einnehmer auf der Teterower Postverwaltung ist der Postmeister Kentzler, er ist gleichzeitig auch Steuereinnehmer. Im März 1786 bittet der Feldwebel Carl Bojenter beim Herzog um die Stelle Kentzlers, wenn dieser einst sterben sollte. Zwar ist Kentzler - auch ein ehemaliger Feldwebel aus Schwerin - noch in brauchbaren und guten Jahren und kann nach dem Lauf der Natur noch füglich lange leben, aber wäre er schon kurz vor seinem Tode, so würde Bojenter es auch nicht schicklich finden, um die Stelle zu bitten. Er selbst möchte gerne noch lange Feldwebel bleiben, die Zusicherung des Postmeisteramtes würde ihm aber ein ruhiges Alter versichern, zumal in der Teterower Gegend alle seine Verwandten wohnen. Der Herzog bescheidet Bojenters Antrag positiv und sichert ihm die Postmeisterstelle nach dem Abbleben Kentzlers zu. Im Frühsommer 1778 fällt auf dem Gehöft der zweiten Pfarrstelle in der Predigerstraße die Scheune ein. Pastor Johann Wilhelm Schultz bittet den Herzog, zu veranlassen, dass die eingepfarrten Landgemeinden die Scheune so schnell wie möglich wieder neu bauen, da die Ernte kurz bevor steht, der Pastor selbst Ackerbau betreibt und auf eine Scheune nicht verzichten kann. Er bittet um die Anweisung eines neuen Bauplatzes, da keine Scheuren und Stroh Dächer auch nicht in kleinen Städten geduldet werden sollen. Pastor Schultz schlägt einen Platz außerhalb der Stadt auf dem alten Sankt Jürgen Kichhofe bei denen Armen Häusern vor dem Rostocker Thore vor. Das wäre Kirchenland, denn auf dem Grund und Boden der Stadt würde selbst gegen Barzahlung so schnell kein Grundstück aufzutreiben sein. Kostenvoranschlag und Riss für eine neue Scheune werden erstellt, doch noch drei Jahre später dringt Schultz's Nachfolger Pastor Gramm auf die Erbauung der Scheune. In diesem Winter soll nun endlich das Holz für den Neubau angefahren werden, damit die Ernte des kommenden Sommers dort eingefahren werden kann. Gramm wird daraufhin zum neuen Jahr die bisher angemietete Scheune gekündigt und er teilt dem Amt mit, dass er nun auf die Fertigstellung hofft und sich um keine neue Scheune mehr bemüht. Doch noch im Mai ist nicht alles Holz angefahren. Die Dorfschaft von Groß Roge hat ihren Anteil nicht geliefert, und der Zimmermann kann - da das Holz schon beschlagen ist - nicht eher mit dem Bau beginnen, als bis alles angeliefert ist. Ab Johannis 1779 erhält der Erbmüller Wilhelm Peters, der zugleich auch Stadtmüller ist, die Bornmühle für eine Pacht von einhundert Reichstalern zahlbar an Michaelis, Weihnachten, Ostern und Johannis. Im folgenden Jahr werden Peters und seine beiden Mühlenburschen Friedrich Dreyer und Wilhelm Markwardt beeidigt. Nur wenig später lässt Peters die Bornmühle von seinem Schwiegersohn Glammann betreiben. Dem Erbmüller werden das Mühlenhaus mit dem Mühlenwerk, zwei Gärten von ungefähr zwei Scheffel Einsaat, eine Koppel von einem Drömt Einsaat, der Bornmühlenkamp zu zwei Drömt Einsaat und Wiesen, die ungefähr zwei bis drei Fuder Heu einbringen, übergeben. Das Inventarium beschreibt auch das Mühlengebäude, das durch den vorhergehenden Müller Kunkel vor fünfundzwanzig Jahren neu erbaut worden war. Das Wohnhaus ist von zwölf Gebindt mit einer Länge von siebzehn Metern und einer Breite von zwölf Metern. Das Krüppelwalmdach ist mit Stroh und Rohr gedeckt, die Fundamente sind untadelhaft. Die Haustür ist doppelt durchschnitten, von Eichenbrettern und mit blauer Farbe gestrichen. Über der Tür befindet sich ein Fenster von zwanzig Scheiben gut in Blei und Rahmen. Die Fußböden der Diele und Stube sind lehmgeschlagen, die Decken gewunden und weiß übersetzet. Der Stubenofen ist von schwarzen Kacheln. Die Küche ist vier mal sechs Meter groß und ebenfalls ausgeweißt. In ihr befinden sich ein Feuerherd und ein Schornstein von Mauersteinen. In der Mühle werden eine Korn- und eine Ölmühle betrieben. Auf dem Gehöft stehen zwei Scheunen. 1781 wird für die Pfarre in Teterow ein neues Küster- und Organistenhaus gebaut. Es handelt sich hierbei um das heute noch sichtbare Haus am Kirchplatz. In ihm befinden sich die Wohnungen der beiden Kirchenangestellten aber auch die Schulstuben. Der Küster unterrichtet die kleinen Kinder, der Organist die größeren Mädchen. Nach dem Riss des Amtszimmermeisters Lufft liegt die Küsterwohnung auf der linken Seite des Hauses, die Organistenwohnung dagegen auf der rechten. In der unteren Etage befindet sich an der linken äußeren Wand nach vorne die Hausdiele mit Treppe, daneben mit Blick auf den Kirchplatz liegt die Stube des Küsters, dahinter liegen links die Küche mit dem Herd und der Speisekammer, daneben rechts eine weitere Stube für den Küster. In der zweiten Etage der Küsterwohnung nimmt zur Vorderseite nach dem Kirchplatz hin die Schulstube die ganze Breite ein, nach hinten links befindet sich bei der Treppe ein Vorsaal mit einer Feuerstelle, die über der unteren Küche liegt, daneben rechts eine Kammer. In den Stuben des Küsters und in der Schulstube steht jeweils ein Ofen. Die Organistenwohnung auf der rechten Seite des Hauses ist in ihrem Aufbau identisch mit der Küsterwohnung. Für den Neubau werden viele Teile des alten Hauses wiederverwendet. So zum Beispiel Fensterläden, Luchten und Rahmen, Haken und Hänger, zahlreiche Türen, aus alten Kachelöfen werden neue gemauert, aus dem noch verwendbaren Holz werden zwei Dachfenster und ein Stall hinter dem Haus gebaut. Die Schwibbögen des alten Hauses sind nur schlecht und können nicht mehr gebraucht werden. Sollte die Mauer des Kirchhofes noch vor Beginn des Hausbaus abgerissen werden, so werden ihre Steine im neuen Küster- und Organistenhaus vermauert. Ob das wirklich geschieht, ist fraglich, denn die Stadt nutzt erst ab 1783 den Kirchhof vor dem Malchinschen Tor, den bis dahin nur die eingepfarrten Dorfgemeinden Pampow und Grambzow beanspruchten. An anderer Stelle wird sogar erwähnt, dass noch bis 1799 Leichen auf dem Friedhof bei der Kirche begraben werden. Der Kostenvoranschlag für das neue Haus wirft ein interessantes Licht auf die Gewerke, die an einem Hausbau beteiligt sind. Die Säger erhalten ihren Lohn für das Schneiden des Bauholzes und des Tannenbauholzes. Um Fuhrlohn zu sparen, sollen sie dieses und auch die Bretter und Dielen schon in der Waldung baurecht zuschlagen. Auch die Zimmerer stämmen die Balken bereits im Wald ab, zapfen sie hier aus, kürzen und beschlagen sie, so dass sie sofort für den Bau verwendbar sind. Für diese Arbeiten werden auch Handarbeitsleute bezahlt. Das Eichenholz, die Tannenbretter-, Latten- und Klehmstaken werden aus dem Nienhäger Forst angefahren, das Tannenbauholz kommt aus dem Dewenwinckel bei Güstrow. Handarbeitsleute erhalten Geld für das Abbrechen des alten Hauses und das Reinigen der Stätte. Nach Anfuhr des Holzes müssen die Zimmerleute das Haus nach dem angefertigten Riss verzimmern und richten, die Balkenköpfe an der vorderen und hinteren Hausseite anbringen, die Eichenbretter und Dielen kehlen, die Ständer für die Schornsteine anfertigen und das Dach belatten. Für das Holtz Antragen und verschiedene Arbeiten beim Richten des neuen Gebäudes werden wieder Handarbeitsleute gebraucht. Beim Richten werden auch zwei Tonnen Bier bereitgestellt. Die Maurer stellen als erstes ein gutes Fundament für das Haus her. Ist das Fachwerk aufgerichtet, so mauern sie die Fächer auswendig, fugen diese und machen sie inwendig mit dem Holz gleich. Sie gründen die Schornsteine, mauern sie aus dem Dach heraus, richten die Brandmauer auf und stellen die Feuerstellen im Haus her. Auch das Dach wird durch die Maurer gedeckt. Innerhalb des Hauses pflastern sie die Dielen und Küchen mit Mauersteinen und weißen die Wände und Decken mit Kalk. Die Tischler fertigen Haustüren, eine durchgeschnittene Hintertür, Stuben-, Dielen- und Küchentüren, Fensterluchten und Fensterflügel, das Geländer für die Bodentreppen, Luken und Bodenklappen. Sie belegen auch die Fußböden mit Dielen und Brettern, die des Vorsaales und der Kammern mit rauhem Boden. Ein Tischler wird bezahlt, damit er die noch brauchbaren Türen, Fenster und Beschläge aus dem alten Haus behutsam abbricht. Die Schlosser fertigen zwei abschließbare Schlösser für die Haustüren, die Kammern erhalten offene Schlösser. Es werden Haken, Stützhaken, Anker und Windeisen bezahlt. Töpfer setzen vier neue Öfen, Glaser verglasen 52 Rahmen für 13 Luchten jede von vier Rahmen mit dem Blei. Sie bessern auch die alten Fenster auf, die für Hausneubau wiederverwendet werden. Lehmtierer lehmstaken die inwendigen Wände des Hauses und klehmen diese, ebenso die Scheidewand unter dem Dache. Sie fertigen auch die Windelbänder über den vier unteren Stuben, den beiden Dielen und der oberen Schulstube. Für das gesamte Haus werden fast eintausend Reichstaler Kosten veranschlagt. Gegen Ende des Jahres 1781 ist es wohl fertiggebaut. /7/ Meister Johann Friedrich Lehsten beginnt 1781 gegen den Bäcker Wegener einen Rechtsstreit, zu dem die Universität Bützow ein Gutachten schreibt. Beide streiten sich um eine angebliche Verletzung der Grundstücksgrenze durch die mittlere Tochter des Bäckers. Wegener ist jedoch der Meinung, dass Lehstens Hecke ihm zu nahe gesetzet sey und auf seinem Grund und Boden stehe. Außerdem leugnet Wegeners Tochter hartnäckig, die Hecke ausgerissen zu haben. Sie habe diese nur losgelöst und beiseite gelegt, da sie sich schon oft an ihr verletzt hatte, weil die Gartenpforte schon ganz zugewachsen sei. Wegeners Tochter wollte mit ihrer jüngeren Schwester Zaunholz tragen. Diese Aussage bestätigt auch der Tagelöhner David Wolter, der zur gleichen Zeit im Garten arbeitete. Trotzdem kommen die Professoren der Universität Bützow zu der Einschätzung, dass Lehsten sich bisher die ganze Zeit in ungestörtem Besitz der Hecke befand, ohne dass Wegener dies je moniert hätte. Außerdem wäre der Durchgang durch die Gartenpforte durch das Beiseitelegen der Hecke nur noch enger geworden. Im März 1784 beklagt sich Erbmüller Wilhelm Peters von der Stadtmühle darüber, dass einige Teterower Bürger ihr Korn in anderen Mühlen ausmahlen lassen, obwohl sie ihm nach seinem Vertrag als Zwangsmahlgäste zugelegt sind. Vier Jahre vorher waren er und seine beiden Mühlenburschen als Nachfolger des Müllers Boesche auf der Erbmühle vereidigt worden. Peters schickt nun seinen Schwiegersohn den Bornmüller Glamman wegen eigener Unpäßlichkeit mit dieser Beschwerde auf das Güstrower Amt, doch Amtshauptmann Mester verweist ihn an den Teterower Bürgermeister Dannehl und dieser wieder an den Stadtrichter Reinhardt. Zu darauffolgender Anhörung und zum Gerichtstermin vergisst man offensichtlich, Peters einzuladen. Jetzt ist er empört darüber, dass der Amtshauptmann ihm - einem Mann der keine Kenntnis der Rechte besitzet - nicht zu seinem Recht verhilft und gegen die Aussagen der Teterower Bürger schützt. Er fühlt, dass er in einen Rechtsstreit verwickelt worden ist, den er nicht mehr überblicken kann. Denn alle angehörten sechs Bürger sagen aus, dass sie nicht auswärts mahlen würden, wenn sie nur in hiesiger Mühle gehörig befördert und billig behandelt würden. Der Ältermann des Bäckeramtes Meister Wegner schildert, dass Peters andere Teterower beim Ausmahlen bevorzuge, obwohl ihm als Bäcker eigentlich das Vorrecht zustehe. So habe er kürzlich für acht Tage Warten noch einen Gulden Mahlgeld bezahlen müssen. Außerdem hat er von dem Ausmahlen überhaupt keinen Vorteil, da er für hohe Kosten das Korn über Land nach einer anderen Mühle bringen lassen muss. Vielen ist die Wartezeit zu lang, mal hat der Müller gerade den Mühlenteich ausgeräumt, mal sagt der Bursche, dass in den nächsten fünf Tagen nicht gemahlen werden kann. Die Teterower Meister Deters und Lübke äußern auch, dass sie bei Müller Peters kein Korn kaufen könnten und Preis und Scheffelmaß auf anderen Mühlen viel günstiger seien. Der Schustermeister Vick ist gezwungen, in Teschow auszumahlen, da der dortige Müller seit dreizehn Jahren seine Schusterarbeit nur unter der Bedingung bei ihm machen lasse, dass Vick das Korn in seiner Mühle kaufe und auch dort mahlen lasse. Die Steuerstube habe ihm dies zwar vor etlicher Zeit einmal untersagt, aber Hofrath Brandt gab ihm schließlich die Zustimmung dazu. Das die Stadtmühle nicht immer so mahlen kann, wie es notwendig wäre, war auch schon Müller Peters aufgefallen, denn vier Monate bevor der Rechtsstreit mit seinen Mahlgästen beginnt, hatte er einen Bauantrag für eine Windmühle gestellt. Er begründet das damit, dass er wegen des Wassermangels, seine Mahlgäste oft nicht zufriedenstellen kann und darüber viele Klagen kommen. Auch schon fünfzig Jahre zuvor hatte das Amt über den Bau einer Windmühle nachgedacht und den damaligen Müller Broemse darum gebeten, Vorschläge für einen bequemen Mühlenstandort zu machen. Nun wird endlich das Holz zum Windmühlenbau veranschlagt. Peters beantragt Eichen-, Buchen-, Weißbuchen-, Birken- und Tannenholz für die Dachbretter. Das Holz wird für die Sohlen, den Hausbaum, die Mahl-, Wind- und Giebelbalken, Sparrhölzer, Gangsäulen und Wellen benötigt. Zwei Jahre später im Frühjahr des Jahres 1786 kommt es wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und den beiden Müllern Peters auf der Stadtmühle und Glammann auf der Bornmühle. Beide weigern sich, die Städtische-, Konsumtions-, Korn- und Vieh- Steuer zu bezahlen. Als sie zur Klärung der Angelegenheit auf die Steuerstube vorgeladen werden, erscheinen sie nicht. Vor allem Müller Glammann wird nun mit Exekution gedroht. Im Herbst soll er mit seinen Mühlenburschen endlich vereidigt werden, doch Glammann versteht es, die Eidableistung bis zum Ablauf seines vierjährigen Pachtvertrages zu umgehen. Mehrere Termine platzen, mal ist Glammann gerade mit dem Bau seiner Mühlenarche beschäftigt, ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages bittet er den Herzog mit tief gebeugten und in großer Seelen Ängsten schwebendem Herzen, nicht nach Güstrow zur Ableistung des Eides zu müssen, da er sich in den vergangenen vier Jahren auch ohne die Vereidigung nicht vorschriftswidrig verhalten habe. In Anbetracht der Lage und der Bittschrift Glammanns verzichtet das Amt schließlich auf seinen Eid. Glammann hatte in seiner nur kurzen Pachtzeit die offensichtlich bei der Bornmühle vorhandene Ölmühle ausgebessert. Dazu war ihm Eichen- und Buchenholz für Dammwelle, Dreyling, Stampfblock und Mühlenbrett bereitgestellt worden. Er baut auch eine neue Mühlenarche und repariert die Fangschleuse. Die Vorsetzung hinter dem Haus aber, die den Andrang des Wassers abhalten soll, da dass Gebäude einige Fuß tiefer als der Teich liegt, wurde nicht erneuert. Am 10. April 1793 wird durch einen vierten großen Stadtbrand der westliche Stadtteil Teterow, das Köthelsche Viertel, ein Opfer der Flammen. Kirchenprovisor Beutler berichtet an das Amt, am 10. hujus früh nach 4 Uhr hatten wir hier das traurige Schicksal, daß in Zeit von 5 Minuten 60 Häuser in den schauderhaftesten Flammen aufloderten. Jeder abgebrannte Einwohner erhält von der Stadt fünf Louisdor Unterstützung für die Beseitigung der Brandschäden. Fünf Tage nach dem Brand bittet der Kirchenprovisor Beutler darum, dass Amtszimmermeister Luft sich das beschädigte Schul- und Rektorenhaus ansieht. Auch dieses Haus hatte bereits in Brand gestanden, doch Beutler war es gelungen, dass Feuer zum Stehen zu bringen und so auch die Ställe auf dem Organisten- und Küster Hof zu retten. Das Schulhaus ist aber so beschädigt, dass es nicht benutzt werden kann, aber unbedingt diesen Sommer des Schuhaltens wegen repariert werden muss. Der Rektor unterrichtet in seinem Haus die größeren Jungen. Amtsbaumeister Luft macht sich zwei Monate später nach Teterow auf und stellt fest, dass es ein Glück für viele Einwohner Teterows ist, dass das Schulhaus dank Beutlers tatkräftigem Einsatz nicht völlig in Brand geraten ist, denn hieran grenzen eine Menge Häuser und Scheunen mit Stroh gedeckt, diese schließen wieder an dem Pfarrhause des Herrn Pastors Hinze an, es hätte demnach noch beinahe ein Viertel der Stadt ein Raub der Flammen werden müssen. Bei der Begutachtung der Schule ergeben sich drei Varianten zu ihrem Wiederaufbau. Entweder das Haus wird repariert, dabei müssten der südliche Giebel und die hintere Wand auf beiden Etagen neu gemacht und die verbrannten Sparren ersetzt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die obere niedrige Etage abzunehmen, die untere zu reparieren und auf ihr eine neue höhere Etage zu bauen. Möglich ist auch, das ganze Haus neu und tiefer zu bauen, dabei alle Türen und Fenster zu erhalten und wiederzuverwenden. Luft selbst hält den zweiten Vorschlag für den besten. Zur gleichen Zeit wendet sich auch Rektor Danneel hilfesuchend ans Amt. Er war nach dem Brand zu seinem Bruder geflüchtet, der ihm und seiner Familie in seinem Haus nur eine Stube zur Verfügung stellen konnte. Schule hält Danneel seitdem in der Kirche, was besonders wegen der beständig feuchten Witterung sehr beschwerlich ist. Den Sommer hindurch bis Michaelis will er sich mit dieser Situation noch behelfen, danach ist es ihm aber nicht mehr möglich. Jetzt im Juni naht außerdem die Zeit, da er normalerweise Heu, Holz und Torf anfahren lassen muss. Da die Ställe hinter seinem alten Haus aber vollständig niedergebrannt sind, weiß er nicht, wo er dieses lassen könnte. Überall in der Stadt sind die Häuser mit den abgebrannten Leuten besetzt. Noch viel weniger lässt sich auf die Schnelle ein Haus finden, in dem sechzig bis siebzig Schulkinder unterrichtet werden können. Danneel macht aber den Vorschlag, die Weber Bruhnsche Haus- und Hofstelle anzukaufen und eventuell mit dem Schulhaus zusammenzulegen. Irgendwann in der Folgezeit wird das Rektorhaus dann neu gebaut. Sechs Jahre später bewohnt Danneel in dessen unterer Etage eine Wohnstube mit Schlafkammer, kleiner Hinterstube bei der Küche und einer geräumigen Fremdenstube mit Schlafkammer. In der zweiten Etage befindet sich eine große Schulstube mit zwei Klassen. Der Konrektor aber nutzt in diesem Haus nur ein enges Informationszimmer. Seine eigentliche Wohnung liegt in einem anderen Haus, von dem er die untere Hälfte zur Miete erhalten hat. Dieses ist jedoch so weit von der Schule entfernt, dass durch das ständige Kommen und Weggehen Versäumnisse an den Schulstunden eintreten und außerdem die Gesundheit des Konrektors durch schnelle Verkältungen leidet. Eigentlich wollte das Amt auch dem Konrektor ein neues Haus erbauen. Da aber nun ein gerade gegenüber der Schule liegendes Wohnhaus zum Verkauf steht, entscheidet man sich wegen dessen günstiger Lage für den Lehrer so wie für die Jugend zum Ankauf. Auch dieses Wohnhaus war nach dem Brand neu errichtet worden, sein Eigentümer hatte sich dadurch in Schulden verwickelt. Nun muss er es für dreihundert Reichstaler verkaufen. Im gleichen Jahr entsteht anstelle des alten Rathauses, dass nach dem Stadtbrand von 1700 so mühsam erbaut worden war, ein Neubau. Um die Jahrhundertwende wird im Stadtbau damit begonnen, die bis dahin üblichen Fachwerkbauten durch Massivbauten in Ziegel zu ersetzen. Das Bauen in Fachwerk gilt nun als ärmlich. Besitzer von Fachwerkhäusern sind bestrebt, die Straßenseiten zu verputzen, um massive Bauweise vorzutäuschen. Viele einstige Toreinfahrten werden auf Türbreite verengt. Die Scheunen, die sich bis dahin noch hinter den Häusern mitten in der Stadt befinden, werden allmählich vor die Stadttore verlagert. Hier entstehen an den Ausfallstraßen sogenannte Scheunenviertel. In Teterow hatte dieser Prozess schon nach dem letzten großen Stadtbrand von 1722 begonnen. |