Für die Bierbrauerei wird überall Hopfenanbau in sogenannten Hopfengärten betrieben. Der Hopfen wächst und rankt an geraden glatten Fichten- oder Lärchenstangen und wird nach der Ernte auf Gerüsten an der Luft getrocknet - eine sehr arbeitsaufwendige Prozedur. Die Hopfenernte fällt aufgrund der klimatischen Bedingen in Mecklenburg außerdem häufig sehr unterschiedlich aus. Gibt es eine reiche Hopfenernte, so wird der überschuss auf dem Rostocker Hopfenmarkt verhandelt. Das zum Brauen notwendige Malz wird vorwiegend aus Gerste gewonnen. Sie wird befeuchtet bis sie aufquillt und Keime treibt. So entsteht Grünmalz, das nun gedörrt und gemahlen werden muss. Manche Mühlen sind darum mit einem Malzgang ausgestattet. Nach dem Mahlen passiert das geschrotete Malz eine Zollwaage, da die Stadt ein Teil des Geldes für die Kommune einkassiert. Das Recht der Biermeile schließt, ähnlich wie der Mühlenbann, unliebsame Konkurrenz aus, denn im Umkreis von einer Meile um die Stadt darf kein Bier gebraut werden. Die Braugerechtigkeit ist an bestimmte Häuser gebunden, in denen ohne Feuergefahr gebraut werden kann. Sie stellt einen Rechtsstatus dar, der immer wieder vererbt wird. Bauern, Müllern, Küstern und anderem Landvolk ist das Bierbrauen grundsätzlich verboten. Zahlreiche einfache Bürger in den Städten und auf den Dörfern brauen daher ausschließlich zum Hausgebrauch ein obergäriges Schwachbier, das sogenannte Cofent, das lange Zeit ein wesentliches Grundnahrungsmittel ist. In einer speziellen Biertonne mit Spundloch über dem Fassboden werden etwa 10 Pfund gesäuertes Schwarzbrot zu einem Viertel mit warmem und zu drei Vierteln mit kalten Wasser übergossen. Nachdem das Fass luftdicht verschlossen ist, muss es etwa zwei Tage lang gären. Danach ist das Bier trinkbar. /15/ |