Büdner

Um den Auswanderungswellen aus Mecklenburg entgegenzuwirken und kleinbäuerlichen Besitz zu schaffen, erlässt der Herzog für das Domanium am 14. März 1753 eine erste Verordnung zur Ansetzung von Büdnern. Das Büdner-Patent regelt die ursprüngliche Ausstattung der Stellen.

Die Büdnereien werden meist abseits vom Dorfkern entlang der Ausfallstraßen als sogenannte Büdnerenden angelegt. Die Stellen erhalten eine Numerierung mit arabischen Zahlen in Verbindung mit einem B. Die mit der ersten Büdneransetzung gebauten Häuser gleichen verkleinerten Hallenhäusern. Meist sind sie mit zwei Wohnungen ausgestattet, damit der Büdner durch Vermietung einen zusätzlichen Nebenverdienst hat.

Der Büdner (von Bude, niederdeutsch Bäudner) erhält seine Hofstelle anfangs ohne Ackerland in Zeitpacht. Sie ist zu Beginn mit nur 100 Quadratruten (etwa 2000 m²) Gartenland und Weidegerechtigkeit gegen Hütelohn für eine Kuh mit Kalb, einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide ausgestattet. Die ersten zwei Jahre ist die Kleinbauernstelle allerdings abgabenfrei. Außerdem erhält der angehende Büdner das nötige Material zum Bau seines Hauses und für Reparaturen kostenlos.

Um von seiner kleinen Wirtschaft überleben zu können, ist er auf einen Nebenverdienst als Handwerker, beim Bauern oder in der Forst angewiesen. Bis zur Aufhebung der Gewerbefreiheit 1869, ist es auf den mecklenburgischen Dörfern jedoch nur kleinen Handwerkern, wie Schneidern, Webern, Schmieden, Radmachern u.a., gestattet, ein Handwerk auszuüben. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts erreichen die Büdner oft keine Spannfähigkeit. Sie sind gezwungen, Pferde beim Großbauern auszuleihen oder Milchkühe anzuspannen. Auch der Standard der Ackergerätschaften ist oft nicht zeitgemäß.

So stellt der Herzog mit dem 6. März 1778 die Regelungen zur ersten Büdneransetzung wieder ein, weil eine wirtschaftliche und soziale Absicherung der Büdernerstellen nicht gesichert scheint.

Ab 8. April 1809 kommt es dann zur zweiten Büdneransetzung. Die Stellen sind nur noch ein Jahr abgabenfrei und erhalten kein Baumaterial mehr zur Errichtung ihrer Häuser. Jetzt werden die Häuser nach einheitlichen Bauvorschriften ausschließlich als Traufenhäuser, anfangs in Fachwerk später massiv aus Ziegeln gebaut. In manchen Dördern entstehen ganze Siedlungen, die die Vorsilbe Neu- erhalten.

Ab etwa 1820 verbessert sich die wirtschaftliche Lage der Büdner. Durch die Aufhebung der Kommunalweide im Dorf im Zusammenhang mit der Vererbpachtung erhalten sie als Ersatzleistung eine zusätzliche Ackerfläche kostenfrei auf Pacht. Nach und nach können Büdner die Betriebsfläche ihrer Wirtschaft durch Zukauf und Zupachtung auf 5 bis 10 ha Ackerland vergrößern. Ab 1825 wird den Büdnern die Haltung von Pferden erlaubt, ab 1867 können sie ihre Pachtstelle für eine Ablösesumme als Besitz übernehmen. So wird die Büdnerei allmählich selbständiger Landwirtschaftsbetrieb. An ihre ursprüngliche Stelle rückt der Häusler.  /2/