Gesinde

Die Auswertung der Bauernhofgröße in Groß Wokern nach den Beichtkinderverzeichnissen von 1704 und 1751 zeigt, dass die Bewirtschaftung einer bäuerlichen Hofstelle im Durchschnitt von sechs Personen zu bewältigen ist, meist zur Hälfte Männer und Frauen.

In der Regel benötigt der Bauer in seiner Haus- und Feldwirtschaft je zwei Knechte und Mägde. Wenn möglich werden diese Stellen mit den eigenen Kindern besetzt. Ist dies nicht möglich, werden fremde Arbeitskräfte angenommen. Manchmal gibt es auch Jungen oder Mädchen für kleinere Dienste, z.B. im Sommer eventuell einen Hütejungen. Der Bauer kümmert sich meist um die Arbeit der Knechte, seine Frau um die der Dienstmädchen.

Abstufungen bei den Männern sind der Großknecht, Mittelknecht, Kleinknecht und Junge. Der Großknecht kümmert sich um die Pferde, der Mittelknecht um die Ochsen, der Kleinknecht ist für tägliche Haus- und Hofarbeiten und das Kleinvieh zuständig. Der Junge hütet z.B. die Gänse.

Abstufungen bei den Frauen sind Großmagd, Mittelmagd, Kleinmagd und Mädchen. Die Großmagd arbeitet im Haus und auf dem Feld, die Mittelmagd kümmert sich um das Melken der Kühe und das Füttern der Schweine, die Kleinmagd geht der Bäuerin bei der Hausarbeit zur Hand. Das Mädchen wird auch zum Hüten oder anderen kleineren Arbeiten angestellt.

Die wirtschaftlichen Aufgaben der Frauen liegen hauptsächlich in der Binnenwirtschaft des bäuerlichen Haushaltes. So kümmern sie sich meist um Haus, Kleidung, Essen, Garten, Kleinvieh und Milchwirtschaft. Bei der Heirat zieht die Frau immer auf den Hof des Mannes. Häufig bekommt sie alle ein bis zwei Jahre ein Kind und steht so sechs bis zehn Geburten durch. Wegen der hohen Sterberate überleben aber oft nur drei bis vier Kinder.

Das Gesinde erhält freies Essen und Trinken, kostenlose Unterkunft und Kleidung, manchmal Naturalien jedoch kaum bares Geld. Es steht aber - im Gegensatz zu den Tagelöhnern, Dreschern oder Häckern - in einem ständigen Lohnverhältnis. Bauern und Gesinde sitzen gemeinsam am Tisch, jedoch streng nach Geschlechtern getrennt. Bauer und Bäuerin werden als Vater oder Mutter bezeichnet. Auch fremde Knechte und Mägde zählen sich zur erweiterten Familie des Bauern. Erst im Zusammenhang mit der Vererbpachtung und der damit verbundenen Individualisierung der Bauernwirtschaften wird diese Gemeinschaft aufgehoben.  /2/