Häusler

Ab 1846 werden entsprechend einer herzoglichen Verordnung im Domanium neben den Büdnereien planmäßig Häuslerstellen geschaffen. Die Häusleransetzung soll vor allem der massenhaften Flucht von Tagelöhnerfamilien aus Mecklenburg entgegenwirken.

Häuslereien haben eine Betriebsfläche von 2 bis 5 ha. Auch sie werden wie die Büdnereien entlang der Ausfallstraßen des Dorfes, meist in sogenannten Häuslerreihen angelegt. Die Häuslereien übernehmen die ursprüngliche Rolle der Büdnereien, die sich inzwischen zu Kleinbauernwirtschaften mit bis zu 10 ha Betriebsfläche entwickelt haben.

Anders als der ursprüngliche Büdner kann der Häusler von Beginn an seinen Nebenverdienst durch ein Handwerk bestreiten, da in Mecklenburg 1869 die Gewerbefreiheit eingeführt wird. Viele mecklenburgische Kleinbauern erhalten durch den im 19. Jahrhundert beginnenen Ausbau von Chausseen und Eisenbahnstrecken eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit.

Die Häuslereien sind die einzigen Bauten, die von Beginn an massiv in Backstein und mit Ziegeldach errichtet werden. Ein herzogliches Rundschreiben von 1864 sieht fünf verschiedene Bautypen vor.  /2/