Tagelöhner werden nach der Art des Lohnes als Tagelöhner (oder Insten, Instleute), nach ihrem unselbständigen Wohnverhältnis Einlieger oder nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen als Drescher und Häcker bezeichnet. Tagelöhner werden auf den Gutshöfen aber auch von wirtschaftsstarken Bauern beschäftigt. Sie stehen anders als das Gesinde auf den Guts- und Bauernhöfen nicht in einem beständigen Lohnverhältnis, sondern werden entsprechend der anfallenden Arbeit bezahlt. Häcker und Drescher gibt es in Mecklenburg bereits im ausgehenden Mittelalter. Die Gutswirtschaften beschäftigen sie für spezielle Aufgaben, die durch die frondienstverpflichteten Bauern nicht geleistet werden können. So sind sie in gewisser Weise schon eine Vorform der späteren Tagelöhner. Durch das Legen zahlreicher Bauernstellen, dass in großem Ausmaß nach dem Dreißigjährigen Krieg beginnt, gibt es auf den Dörfern immer mehr landlose oder landarme Arbeitskräfte, die nicht mehr dem eigentlichen Gesinde zuzurechnen sind. Der Tagelöhner gilt einschließlich seiner Familie als herrschaftliches Eigentum. Er muss alle geforderten Dienste leisten und darf den Gutsbezirk ohne Genehmigung nicht verlassen. Auch eine Heirat ist ohne Zustimmung des Gutsherren nicht möglich. Der Gutsherr hat als Gegenleistung die Verpflichtung zur Versorgung seiner Tagelöhner. Der Tagelöhner erhält Wohnung im gutseigenen Katen und mehrere Morgen Land zur Nutzung. Dieses besteht zum Teil aus Gartenland und liegt zum anderen Teil im Gutsfeld und wird zur Getreidegewinnung von dort aus mitbestellt. Außerdem erhält der Tagelöhner freies Brennmaterial, kostenlose ärztliche Versorgung, einen geringen Tagelohn und ein Sechzehntel bis ein Achtzehntel des gesamten ausgedroschenen Getreides - den sogenannten Drescherlohn, der den Hauptteil seiner Einkünfte ausmacht. So entsteht ab 1700 als neuer Haustyp in den Gutsdörfern der Tagelöhnerkaten, der in einer Häuserzeile einseitig entlang der Zufahrtsstraße zum Herrenhof angelegt wird. Anfangs werden die Katen noch in Fachwerkweise mit Strohdach erbaut, ab dem 19. Jahrhundert sind sie ausschließlich massiv ausgeführt und mit Ziegeln gedeckt. In ihm wohnen zwei oder vier, manchmal sogar acht Tagelöhnerfamilien. Dementsprechend werden die Katen als zwei-, vier- oder achthieschig bezeichnet. Mit der Revolution ab 1848 ist es dem Tagelöhner gestattet, anstelle seiner Frau einen Hofgänger zum Gut zu schicken. Er erhält nun Weidemöglichkeit und Futter für eine Kuh, die jedoch im Stall des Gutsherren steht. Die Tagelöhnerfrau geht die Kuh an jedem Morgen melken und kann die Milch für die eigene Familie oder zum Verkauf weiterverarbeiten. /2/ /3/ |