Das seit 1816 überlieferte Bürgerbuch Teterows nennt alle Personen der Stadt, die den Bürgereid vollziehen und damit das Bürgerrecht gewinnen. Der Erwerb des Bürgerrechts ist die Voraussetzung dafür, ein Handwerk ausüben zu dürfen oder Eigentum in der Stadt zu erwerben. Die Gebühren sind dabei unterschiedlich, je nachdem, ob die Person bereits in der Stadt geboren wurde oder nicht. Ab 1828 ist jeder Neubürger in Teterow verpflichtet, jeweils vier Pappeln zu pflanzen. Der Bürgereid wird auf einer Ratssitzung abgeleistet, um 1854 gelobt und schwört jeder Neubürger, dem Großherzog zu Mecklenburg-Schwerin und Bürgermeister und Rath der Stadt Teterow getreu und hold zu sein, ihr Bestes zu wissen, was arg ist abzukehren und so oft ich etwas höre, das dem Rath und der Stadt Teterow nachtheilig wäre, solches will ich melden; ich will auch der Stadt Hölzung, Jagd und Freiheit helfen beschirmen und nicht beschädigen, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort. Nachkommen von Christoph Milhahn Familie Gottfried Milhahn Am 29. Februar 1820 erwirbt Christoph Milhahns Sohn Gottfried das Bürgerrecht der Stadt Teterow. Er ist zu diesem Zeitpunkt 26 Jahre alt und kann einen Freischein vom Militär vorweisen, der ihm am 2. Juni 1815 ausgestellt worden war. Gottfried Milhahn hat sämtliche Gebühren bezahlt und ist bei der Ableistung des Bürgereides Ackersmann. Wenige Monate zuvor - während der Volkszählung - ist er noch Knecht bei Kaufmann Johann Hagemann, der wahrscheinlich in der Straß hinter der Kirche irgendwo zwischen Markt und Mühlenvorplatz wohnt. Zwei Monate nach der Ableistung des Bürgereides im April 1820 heiratet Gottfried Sophie Kohfeldt aus Neukalen. Beide bekommen neun Kinder, die drei Söhne Friedrich, Johann und Heinrich und die beiden Töchter Maria und Sophia bleiben am Leben. Der erste Sohn und drei kleine Töchter sterben kurz nach der Geburt. Ab spätestens 1832 ist Gottfried Milhahn nicht nur Ackersmann sondern auch Bleicher. Die Alte Bleiche befand sich einst vor der nordöstlichen Stadtmauer am ehemaligen Alten Kahnbach in der Nähe des Bachviertels. Die neuen Bleicherwiesen liegen jedoch am Mühlenteich, wahrscheinlich an seiner südöstlichen Seite auf dem Mühlenbruch. Auch das Bleicherhaus befindet sich hier, denn bei der Verbreiterung des Köthelschen Weges soll von seinem Gärtchen ein kleines Stück Land abgenommen werden. Für das Bleichen der Leinwand ist ein Wiesenplatz erforderlich, in dessen Nähe genügend klares und möglichst fließendes Wasser vorhanden ist. Die Arbeit des Bleichers beginnt zumeist in den ersten Maitagen mit der Zeit der Baumblüte. Die Sonne steht schon hoch genug und das Wetter wird stabiler. Das Gras der Wiese muss ganz kurz gemäht sein, denn die langen Halme könnten die Leinwand fleckig werden lassen. Zunächst wird das Leinen in großen hölzernen Fässern in einer warmen Lauge aus Buchenasche eingeweicht. Diese sogenannten Bükfässer stehen im Bleicherhaus, hier befinden sich auch Tonnen für die verschiedenen Laugen, Pfannen und Kessel zum Erhitzen des Wassers. Nach der Büke wird die Leinwand auf der Bleiche ausgelegt und mit kleinen Holzpflöcken gegen den Wind gesichert. Scheint die Sonne, so müssen die Stoffe unaufhörlich und sobald sie trocken werden aus Gieskannen begossen werden. Regnet es, kommt die Leinwand in die Lauge zurück. Nach einigen Tagen wird das Leinen gewendet, zwischendurch kommt es immer wieder in die Fässer mit der Lauge und wird kräftig ausgeklopft und gestampft. Bei gewöhnlichem Maiwetter ist die Leinwand in etwa vier bis fünf Wochen fertiggebleicht und weiß geworden. Nun kann sie beispielsweise mit Indigo, Vitriol, Krapp oder Cochenille gefärbt werden. In Teterow gibt es am Ende des 18. Jahrhunderts die beiden Färbermeister Wittenburg im Mühlenviertel und Todtenberg im Bachviertel. Diese beiden Viertel liegen auch nah der Alten bzw. der Neuen Bleiche. Als in Teterow ab 1848 die neue Wasserleitung entsteht, wird Gottfried Milhahn in den Rechnungen auch unter den Personen aufgeführt, die mehrmals Frachtlohn erhalten. Dass er sich auch als Fuhrmann Geld verdient, ist nicht ungewöhnlich, sind doch zwei seiner Schwager Christian und Joachim Kohlfeldt ebenfalls Fuhrleute. Der Wohnort Gottfried Milhahns ist nicht genau bestimmbar. Die Wasserrechnungen aus dem Jahr 1851 führen aber Privathaushalte auf, die bereits über einen eigenen Wasseranschluss verfügen. Nach diesem Verzeichnis bewohnt Gottfried ein volles Haus. In direkter Nachbarschaft links und rechts neben ihm wohnen seine beiden Schwager die Frachtfuhrleute Joachim und Christian Kohfeldt. Auch Gottfrieds ältester Sohn Friedrich Milhahn wird Ackersmann wie sein Vater und später wie seine beiden Onkel Frachtfahrer und Frachtfuhrmann. Er erwirbt am 19. Oktober 1853 das Bürgerrecht der Stadt und heiratet zwei Jahre später Anna Heuckendorf. Beide haben den Sohn Heinrich und die Töchter Sophie und Friederika. Die Familie wohnt in der Rosenstraße 8 A - heute Nummer 17. Die Rosenstraße liegt in der Malchiner Vorstadt ganz in der Nähe des Bahnhofes. Gottfrieds zweitgeborener Sohn Johann Milhahn wird am 18. Januar 1862 Bürger der Stadt Teterow. Er heiratet zwei Jahre später Lucie Biedenweg und arbeitet als Schneider. Sie haben die zwei Söhne Carl und Albert. Der jüngste Sohn Heinrich Milhahn erhält das Bürgerrecht am 22. Dezember 1864. Zu dieser Zeit wird er als Arbeitsmann bezeichnet, später ist er wie sein Vater Bleicher der Stadt Teterow. Beide Töchter Gottfrieds heiraten einen Schustermeister Maria Friedrich Schröder und Sophia Johann Meier. Nachkommen von Paul Milhahn In Teterow leben auch die um etliche Jahre jüngeren Cousins Gottfried Milhahns Carl, Johann Paul und Friedrich. Alle drei sind Söhne von Gottfrieds einzigem Onkel dem Ackersmann Paul Milhahn, der kurz nach 1851 verstirbt. Im Verzeichnis der Wasserrechnungen aus diesem Jahr wird er noch als Besitzer eines vollen und eines halben Hauses in Teterow genannt. Paul Milhahns ältester Sohn Carl wird am 23. März 1836 Bürger der Stadt Teterow. Er ist Ackersmann, mit Sophia Wilcken verheiratet und wohnt in der Malchiner Vorstadt 51 - heute Malchiner Straße 30. Das Wasserrechnungsverzeichnis führt ihn als Besitzer eines Viertelhauses. Er hat nur die Tochter Paulina, ein kleiner Sohn war nach schwerer Geburt verstorben. Danach bekommt das Ehepaar keine weiteren Kinder. Johann Paul Milhahn erwirbt das Teterower Bürgerrecht am 23. August 1838. Er ist Schlosser, heiratet Friederika Kuhlmann aus Güstrow und wohnt ebenso wie sein Vater in einem vollen Haus, das sich in der Pferdemarktstraße 659 - heute Nummer 18 - befindet. Wahrscheinlich ist, dass sowohl Vater als auch Sohn in der gleichen Straße wohnen. Johann Paul Milhahn vier Töchter und den einzigen Sohn Carl. Er betreibt neben seinem Schlosserhandwerk auch noch eine kleine Ackerwirtschaft. Ein Teil seines Grundstücks liegt an der Warener Chaussee in dem Gebiet, das von der Grambzower Scheide bis zur Teterower Vorstadt reicht. Es ist 94 Quadratruten - also etwa 1/4 Hektar - groß. Beim Bau der Warener Chaussee wird die Größe dieses Ackerstückes verändert. Johann Paul ist Mitglied der während der Revolution gebildeten Teterower Volksversammlung und 1850 als Stadtvertreter und Bürgervorsteher Mitunterzeichner der Ehrenbürgerurkunde Johann Georg von Thünens. Paul Milhahns jüngster Sohn Friedrich Milhahn wird am 7. April 1852 Bürger der Stadt Teterow. Er ist Kaufmann, heiratet Friederike Müller und geht wenig später nach Barth in die Geburtsstadt seiner Frau. Das alte Ehepaar stirbt allerdings wieder in Teterow. Spätestens 1866 ist die Familie zurückgekehrt, denn Kaufmann F.C. Milhahn und auch sein Schwager Aefcke empfehlen in einem Inserat der Teterower Zeitung ganz vorzüglichen Sommerfanghering. Friedrich Milhahn hat nur den einen Sohn Wilhelm. Pauls älteste Tochter Dorothea heiratet den Schustermeister Aefcke, die jüngere Maria den Schneidermeister Schwihsow aus Krakow. Die Verbindungen zwischen den Cousins sind noch immer recht eng - Paul und seine Frau sind zweimal Paten bei Gottfried. Gottfrieds Sohn Heinrich leiht sich bei seinem Hauskauf Geld von den Kindern seiner Tante Dorothea Aefcke. |