"Inventarium über die Vogdey Wokern und der dazu gehörigen Unterthanen so noch im Leben seyn , undt von den Gehöften, Dienst leisten können, aufgerichtet den 5. Juni anno 1657 bey Antritt des Pensionary Caspar Behrens"  /6/

Das fast zehn Jahre nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges erstellte Inventarium des domanialen Hofes in Klein Wokern gibt auch eine genauere Beschreibung der Höfe seiner frondienstverpflichteten Bauern ab.

Hans Mildan wird als Kossat genannt, der mit seiner Frau in Groß Wokern lebt. Er hat einen Sohn und eine Tochter. Seine Kate wird als im "fertigen Stande" beschrieben, was in der Regel bedeutet, dass sie gerade neu errichtet oder grundlegend ausgebessert worden ist. Ein Rechnungsanschlag für einen Kossatenhof von 5 Gebindt Länge aus etwa diesem Zeitraum und der gleichen Gegend gibt 12 Reichstaler 24 Schilling für den Zimmererlohn und 15 Reichstaler für Fenster und Kachelofen an.

Mildan besitzt drei Ochsen, zwei Starken, zwei Kühe und drei Schweine. Kossat Mildan hat 10 Scheffel Roggen, 8 Scheffel Gerste und 1 1/2 Scheffel Erbsen ausgesät. Das entspricht einer Gesamtaussaatmenge von 20 Scheffeln Getreide und einer Anbaufläche von etwas mehr als vier Hektar. Sommer- und Winterschlag sowie Brache sind in etwa 1 1/2 Hektar groß. Eine etwas spätere Quelle von 1664 stellt fest, dass der Kossat aus Groß Wokern aufgrund seines geringen Viehbestandes nur wenig zu Hofe dienen kann.
 
Im Hofinventarium von 1657 gibt es auch einen ersten Hinweis darauf, dass die Vorfahren des Wokerschen Kossaten Hans Mildan aus Striesenow stammen könnten. Eine weitere Quelle, die eventuell einen Hinweis auf den Vater von Hans Mildan geben kann, ist das im Jahre 1617 erstellte Protokoll einer Kirchenvisitation, in dem Kirchenschuldner aufgeführt sind. Hier wird ein Mathias Mildan in Striesenow genannt, der aber wohl noch kein Bauer ist, da die Landbederegister aus dieser Zeit ihn nicht als solchen verzeichnen. Er könnte um 1580 oder 90 geboren worden sein.

In Striesenow bewirtschaftet 1657 ein Tewes Mildan mit seiner Frau und vier Söhnen einen Bauernhof. In den Landbederegistern wird er in diesem Dorf zum ersten Mal 1652 genannt. Zwei Jahre später übernimmt er das Gehöft des Bauern Hanß Graschau in Striesenow. Er ist mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Sohn des in dem Kirchenvisitationsprotokoll genannten Mathias Mildan und ein Bruder von Hans. Das Dorf Striesenow gehört zu diesem Zeitpunkt bis 1673 ebenso wie Groß Wokern zum Besitzblock der herzoglichen Vogtei Klein Wokern. Bei dem großen Mangel an Bauern, Kossaten und heiratsfährigen Männern und Frauen nach dem Dreißigjährigen Krieg ist es durchaus vorstellbar, dass Tewes und Hans Mildan - wahrscheinlich Söhne eines Einliegers - innerhalb der Besitzungen der Vogtei Klein Wokern je einen Bauern- und Kossatenhof besetzen können. Doch auf welche Weise waren die Striesenower Bauern in das Domanium eingegliedert worden?

Am 18. März 1285 verkaufte Heinrich Fürst von Werle das Dorf Striesenow an das Heilige Geist Hospital in Lübeck. Am 25. Januar 1318 bestätigten die Fürsten Johann und Johann der Jüngere dem Heiligen Geist Hospital Lübeck noch einmal den Besitz des Dorfes im Land Werle. Das Hospital war eine Stiftung der Lübecker Bürgerschaft zur Versorgung schuldlos verarmter Bürger und Bürgersfrauen, die weit verstreut reichen Landbesitz hat. So gingen die Einkünfte aus dem Bauerndorf Striesenow über 300 Jahre an das Hospital in Lübeck. Nach der Reformation aber maßten sich der mecklenburgische Herzog und die von Lehsten auf Gottin immer mehr Rechte in dem Dorf an. Aus diesen Gründen kommt es zu Prozessen und sogar zu blutigen Tätlichkeiten. Davon ermattet tritt das Hospital zum Heiligen Geist Lübeck 1611 alle Rechte an dem Dorf für nur 1000 Gulden an den Herzog ab. Striesenow wird ab diesem Jahr der am nächsten liegenden herzoglichen Vogtei in Klein Wokern eingegliedert. Der domaniale Besitz rund um die beiden Vogteien Klein Wokern und Mamerow hat zu dieser Zeit eine relativ große Ausdehnung. An seiner nördlichen Spitze reicht er genau bis an die Feldmark des Gutes Prebberede der Familie von Bassewitz.

Genau in diesem Dorf wird in den Landbederegistern des 16. Jahrhunderts, die noch domaniale und ritterschaftliche Dörfer verzeichnen, 1507, 1568, 1569 und 1570 der Bauer Claus Mildan genannt. Er zahlt die Hälfte der vollen Steuer. Hierbei muss es sich um zwei Generationen handeln - der zuletzt Genannte könnte der Großvater von Hans und Tewes Mildan sein - etwa um 1540 geboren. Auch der einzige Sohn von Hans und ein Sohn von Tewes heißen wiederum Claus. Mit ziemlicher Sicherheit aber stammen beide aus der Prebbereder Bauernfamilie, denn seit Beginn des 17. Jahrhunderts wird der Familienname Mildan nicht mehr in Prebberede genannt.

Prebberede kommt nach mehrmaligem Besitzwechsel zwischen denen von Büren, von Moltke und Pramule am 21. Dezember 1385 endgültig an die wahrscheinlich aus slawischem Adel stammende Familie von Bassewitz auf Dalwitz und Basse. Der erste Besitzer des Dorfes ist Gerd von Bassewitz. Er erhält das Dorf mit der Pacht aus 12 Bauernhufen, Katen, Holz, Feld, Wasser, Weide, Wegen und Torfmooren. Auch die niedere Gerichtsbarkeit wird ihm verliehen. Im Dorf gibt es eine Mühle.

Anfang des 16. Jahrhunderts existieren in Prebberede 12 Bauernstellen, auch die Landbede von 1570 nennt noch immer 12 Bauernfamilien. Doch wie das Kirchenbuch von Belitz angibt, ist das ehemalige Bauerndorf spätestens 1646 vollständig in eine Gutswirtschaft umgewandelt. Jetzt gibt es hier nur noch einen Verwalterhof mit zwei Knechten und drei Weibern, eine Schäferei und eine Mühle. 1652 kommt noch eine Holländerei hinzu. Es ist wohl anzunehmen, daß die Umwandlung in eine Gutswirtschaft etwa um die Wende zum 17. Jahrhundert geschieht.

Ab 1555 erfolgt in Mecklenburg eine Umstellung des Steuersystems. Bis zu diesem Jahr ist das Hofland der Ritter steuerfrei, nur für Bauernland muss Landbede gezahlt werden. Nun ändert sich die Besteuerung dahingehend, daß für jedes Land gleichermaßen nach der Höhe der Einsaat besteuert wird. Es lohnt sich also immer mehr, wüste oder gelegte Bauernhufen dem Hoffeld zuzuschlagen. Begünstigt wird dieser Prozess auch dadurch, daß die Bauern ab 1607 ihr Erbzinsrecht auf den Hufen schriftlich nachweisen müssen, was so gut wie niemandem gelingt, da die Hufe bisher in Gewohnheitsrecht genutzt wurde. Mit der allmählichen Einrichtung einer Gutswirtschaft und einer Schäferei durch die Besitzerfamilie von Bassewitz müssen sich die alten Prebbereder Bauernfamilien also räumlich und wirtschaftlich neu orientieren. Noch ist die Leibeigenschaft in Mecklenburg gesetzlich nicht festgelegt, jeder kann also problemlos auch außerhalb seines ehemaligen Gutsbezirkes ansässig werden und vielleicht führt der Weg der Familie Mildan nun ins nahe gelegene Striesenow, das seit 1611 nicht mehr dem Heiliggeisthospital Lübeck sondern dem mecklenburgischen Herzog gehört.