Bauernhaus- und Hofanlage Hofwehr Ackerflur- und Wirtschaftsweise Dorfbild Traditionelle Dorfformen sind der Rundling (hufeisenförmig, nur eine Zufahrt, mit Häusern eng umstellter Dorfplatz), das Straßendorf (beiderseits eines Weges errichtete Gehöfte), das Angerdorf (ovaler Dorfplatz mit Kirche und Teich, mehrere Zugänge) und das Reihendorf (entlang einer Straßenseite, Gehöfte in großen Abständen, angelegt als Hagendörfer im Rodungsland). Im mittelalterlichen Dorf überwiegen die Vollbauernstellen. In einem Dorf gibt es etwa 8 bis 15 Besitzer einer vollen Hufe bei meist 2 bis 5 Kossatenstellen. Die umfriedeten Vollbauernstellen sind um den Dorfkern angeordnet, während die Kleinbauern ihre Katen mehr am Dorfrand bewirtschaften. Ihre Höfe sind meist nicht durch Hakelwerk begrenzt. Vorsteher der Dorfgemeinde ist der Schultze, der meist die etwas größere Hufe I bewirtschaftet. Er wird im Mittelalter durch die Dorfgemeinde gewählt, später vom Amt oder dem jeweiligen Grundherren eingesetzt. Vollberechtigte Gemeindemitglieder eines Dorfes sind nur die Vollbauern. Im domanialen Dorf gilt der Schultze als Vermittler zwischen Bauernschaft und Domanialamt. Der Lokator oder Gründer des Dorfes, zumeist ein Ritter aus deutschem aber wendischen Adel, besitzt anfangs zu Lehnrecht, später oft als Allodium, meist vier sogenannte Settingshufen, der Kirche und Pfarre sind als Einkommensquelle oft zwei Hufen zugesprochen. Bis zur Einführung der Gewerbefreiheit 1869 sind auf den Dörfern als Handwerker in der Regel nur Schneider, Leinweber, Schmiede, Rademacher und Zimmerleute zugelassen. Sie müssen sich den Innungen der umliegenden Städte anschließen. Oft kommt es jedoch vor, dass Personen aus der Landbevölkerung, versteckt ein Handwerk außerhalb der Zunftbestimmungen betreiben. Sie werden als billige Konkurrenten, sogenannte Böhnhasen oder Stümper, von den Zünften der Städte verfolgt. Handelt es sich um den Hauptort des Kirchspiels, befindet sich im Kern des Dorfes - oft auf dem Anger - die Kirche mit Friedhof. In anderen Dörfern steht im Zentrum eine Dorflinde als Gerichts- und Versammlungsort. Auch von allen gemeinsam genutzte Einrichtungen, z.B. Backöfen, Brunnen, Dorfteiche, Hirtenkaten u.a. sind hier lokalisiert. Gemeinschaftlich als Allmende werden Weideland, Wiesen, Wasser, Brunnen, Moore, Sand- und Lehmgruben, Ödland, Wege, Viehtriften, Wald und das darin enthaltene Brenn-, Zaun-, Bau- und Mastholz genutzt. Die Mast in Wäldern ist normalerweise grundherrliches Recht, die Bauern sind immer auf den guten Willen des Besitzers angewiesen. Auch die großen und kleinen Seen gehören meist der Grundherrschaft, die Dorfschaften dürfen nur in den fließenden Gewässern fischen. Neben den traditionellen Bauerndorfformen - Rundling, Straßendorf, Reihendorf und Angerdorf - entwickelt sich durch die Herausbildung von Gutswirtschaften nach dem Dreißigjährigen Kireg das Gutsdorf. Es ist durch die Zweiteilung in Herrenhof und Katenzeile als Wohnplatz für die landlosen Tagelöhner geprägt. Die Katen liegen meist einseitig am Zufahrtsweg zum Herrenhof. In diesen Dörfer bestimmen nun das Dorfbild die Gutshöfe mit ihren Großstallungen, Scheunen und Wirtschaftsbetrieben. Ab 1700 sind das vorwiegend Schäfereien, Ziegeleien, zunehmend Windmühlen und manchmal Glashütten. Mit dem Beginn des Anbaus von Kartoffeln und Zuckerrüben ab etwa 1800 kommen Brennereien, Brauereien und Einrichtungen zur Zuckerherstellung hinzu. Ab dem 20. Jahrhundert entstehen in den Gutshäusern zahlreiche Schnitterkasernen für die Saisonarbeiter. Durch die herzoglich verordneten Büdneransetzungen von 1753 und 1809 entstehen neue Ortschaften, sogenannte Büdnerkolonien, die meist die Vorsilbe Neu- erhalten. Werden die Büdner bzw. später die Häusler im Dorf angesiedelt, so liegen ihre Höfe meist abseits vom Dorfkern entlang der Ausfallstraßen in Büdner- oder Häuslerreihen. Mit Beginn der Vererbpachtung und der vorangegangenen Separation der Hufen ab etwa 1820 entstehen in abgelegenen Teilen der Dorffeldmark sogenannte Abbauten. Hierbei handelt es sich um die aus dem Dorfkern herausgelösten Höfe der nunmehrigen Erbpächter. Sie werden von vornherein als Dreiseitgehöfte errichtet und sind von der zusammenhängenden Hufe des Erbpächters umgeben. Das Wohnhaus des Bauern befindet sich im hinteren Teil der Anlage, an seiner rechten und linken Seite liegen Scheune bzw. Stallungen. Im Dorfkern befinden sich jetzt hauptsächlich Büdnereien oder Häuslereien und nur noch selten die Höfe der Großbauern. Als neue Gebäude im Dorfbild entstehen Schulhäuser, Spritzenhäuser der Feuerwehr, manchmal Postationen u.a.. |